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WZ: Klosterhalfen an Rene Schleucher wegen Alexander Schulte

Beschwerde über den WZ-Artikel „Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert“ von Alexander Schulte
Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, 40599 Düsseldorf, In der Donk 30, 20.7.2013
Einschreiben Rückschein

Herrn
Rene Schleucher
Westdeutsche Zeitung
Lokalredaktion
Königsalle 27
40212 Düsseldorf

Bericht in der WZ am 11.7.2013 über meine Beschwerde über die Stadtbücherei

Sehr geehrter Herr Scheucher,

der Bericht von Herrn Alexander Schulte „Atheist fühlt sich diskriminiert“ mit dem Untertitel „BESCHWERDE Petent verlangt den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern – und blitzt ab.“ ist ein Lehrbuchbeispiel für schlechten Journalismus.

Er ist einseitig, stellt wesentliche Tatsachen falsch dar oder unterschlägt sie und ist geeignet, mich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Ich fordere Sie daher auf, meine beigefügte Gegendarstellung abzudrucken.

Die Behauptung der Stadtbücherei, alle elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritische Bücher seien zu speziell, ist nicht haltbar. Ich habe dies in meiner schriftlichen sowie in meiner mündlich vor dem Ausschuss vorgetragenen Beschwerde ausführlich begründet. Herr Schulte erwähnt davon in seinem Artikel nichts.

Während der Sitzung des Beschwerdeausschusses im Rathaus habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass ab Januar 2012 über 130 prochristliche Bücher angeschafft wurden, darunter etliche Titel, die man durchaus als speziell ansehen kann (z.B. Das Blut der heiligen Anastasia, Der Frevel am Altar der heiligen Klara, Antonius von Padua, Pater Pio hat geholfen). Herr Schulte erwähnt diese wichtige Tatsache nicht.

Die von Herrn Schulte eingangs gestellte rhetorische Frage „Werden die bekennenden Atheisten und Gottesleugner bei der Bücheranschaffung systematisch benachteiligt?“ ist eindeutig zu bejahen. Abgesehen davon ist es von Herrn Schulte unverschämt, mich indirekt als „Gottesleugner“ zu bezeichen. Diese Bezeichnung ist nur aus religiöser Perspektive sinnvoll und lässt anklingen, dass ich – wie ein Dieb, der seine Tat bestreitet – die Unwahrheit sage.

Während Herr Schulte meine Argumentation seiner Leserschaft vorenthält, lässt er den Leiter der Stadtbücherei, Herrn Dr. Norbert Kamp, ausführlich zu Wort kommen. Dessen umfangreich von Herrn Schulte referierten schriftlichen und mündlichen Ausführungen entkräften jedoch nicht meinen Vorwurf, die Stadtbücherei habe die vorgeschlagenen Bücher allesamt abgelehnt, weil sie ihr zu kirchenkritisch waren.

Kamps Hinweise, Anschaffungskriterien seien Aktualität, Qualität und Nachfrage der Kunden, Bücher des Bereichs Religion würden selten ausgeliehen, es gäbe schon Bücher von kirchenkritischen Autoren wie Heinrich Heine, die Stadtbücherei sei keine Präsenzbibliothek, Bücher könnten per Fernleihe besorgt werden, erklären nicht, warum prochristliche Bücher in großer Zahl angeschafft, aber aktuelle kirchenkritische Werke meiner Elferliste ausnahmslos als angeblich zu speziell abgelehnt wurden.

Dass der CDU-Sprecher Christian Rütz, wie die WZ berichtet, Kamps Ausführungen für plausibel hält, ändert nichts an der Tatsache, dass die Stadtbibliothek bei der Anschaffung von prochristlichen und kirchenkritischen Büchern unterschieliche Maßstäbe angelegt hat. Damit hat sie gegen Artikel 3(3) und 5(1) des Grundgesetzes verstoßen. Für mich besonders ärgerlich ist, dass Schulte am Ende seines Textes schreibt: „CDU-Sprecher Christian Rütz … kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe“. Hier transportiert Schulte eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, ich sei ein „aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten Beurteilung der Kirchen wegen emotionaler Voreingenommenheit nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich bin nicht der Auffassung und habe nie behauptet, dass es sich bei den beiden großen Kirchen um Verbrecherorganisationen handelt.

In meiner Beschwerde schrieb ich, dass „… bisher keine Verbrecherorganisation so viel Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, …“. Ich schrieb nicht „keine andere Verbrecherorganisation“. Nach der Privatlogik von Herrn Schulte müsste man aus dem Satz „Keine Nation hat so viele Mitglieder wie die katholische Kirche“ schließen, die katholische Kirche sei eine Nation. Als Herr Rütz sich über meine angebliche Verunglimpfung der Kirche vor dem Ausschuss beschwerte, habe ich wörtlich festgestellt: „Ich kenne keine Organisation, die über so viele Jahrhunderte auf so fürchterliche Weise so viele Menschen umgebracht hat wie die katholische Kirche.“ Dazu stehe ich.

Herr Rütz hat sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei. Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende Links angegeben.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den umfangreichen Anregungsteil meiner Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies hat Herrn Rütz nicht daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu diesem Teil zu verbreiten, um mich damit in ein schlechtes Licht zu stellen. Herrn Schulte werfe ich zusätzlich vor, dass er meine angebliche Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen und damit beim unkundigen Leser den falschen Eindruck erweckt hat, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben „die Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet.

Mit freundlichem Gruß

Zum Hindergrund des skandalösen WZ-Artikels:
Fairer Artikel in der NRZ, der allerdings wahrheitswidrig berichtet, vier von zwölf Büchern seien angeschafft worden.
(Da die NRZ offensichtlich auf einen Darstellungstrick der Stadtbücherei reingefallen ist, wurde keine Gegendarstellung verlangt.)
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/ueber-gott-und-die-welt-id8170699.html
Scan des Artikels in der WZ: http://tinyurl.com/kwj5arn (Diese Internetseite wird nicht von mir betrieben. Keiner der Kommentare stammt von mir.)

(Unvollständige) Liste von 134 tendenziell prochristlichen Büchern, die die Stadtbücherei im Jahr 2012 anschaffte: www.reimbibel.de/K7.htm

Komplette Ablehnung der ersten Bücherliste von Dr. Klosterhalfen durch die Stadtbücherei: www.reimbibel.de/K8.htm

Von der Stadt der WZ vorab zur Verfügung gestellte Sitzungsunterlagen:

Wahrheitswidrige Ankündigung der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses (Seite 1)

– Eingabe von Dr. Klosterhalfen (Seiten 2-7)

– Stellungnahme von Herrn Dr. Norbert Kamp (Direktor der Stadtbibliothek) mit wahren, aber irrelevanten Behauptungen (Seiten 7-9)

http://goo.gl/IvnrI

Ms. der Rede von Dr. Klosterhalfen vor dem Ausschuss: www.reimbibel.de/x3.htm

Klage von Dr. Klosterhalfen beim Amtsgericht Düsseldorf: (Die Klage bezieht sich auf eine kürzere zweite Version der o.a. Gegendarstellung. Sie wurde wegen des vorläufig festgelegten Streitwerts von 10.000 Euro an das Landgericht verwiesen. Wegen des hohen Prozesskostenrisikos wurde die Klage zurückgezogen.) www.reimbibel.de/KlageWZ.htm