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Informationen zur Beschneidungsdebatte

Verfasser: Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf

Leider fehlt es mir an Zeit, diese Seite regelmäßig zu aktualisieren.
Hier aber eine Stellungnahme von Ende 2022: https://hpd.de/artikel/ernst-machen-dem-kinderschutz-20909 .

Den folgenden Bericht über Beschneidungskritik innerhalb des Islam verlinke ich als Beispiel dafür, dass die Diskussion um das grauenvolle Ritual der Beschneidung selbstverständlich weiter geht:

Zum Problem der rituellen Vorhautabschneidung

(Mit besonderer Berücksichtigung des Judentums, weil hier der Ritus älter, die religiöse Begründung klarer, die Situation schwieriger und die Debatte aufgeregter ist als bei der Beschneidung von Knaben muslimischer Eltern.)

Vorbemerkung

Etwa 70% der Deutschen sind gegen die rituelle Beschneidung von Kindern. Die Absicht der meisten Beschneidungsgegner ist nicht, Juden und Muslime aus Deutschland zu vertreiben, sondern nicht einwilligungsfähige Kinder vor einer (evtl. sehr schmerzhaften) Operation und deren negativen Folgen zu bewahren.

Leider werden diese Kritiker oft als Antisemiten diffamiert:

Islam

Im Islam wird unter Verweis auf eine angebliche Empfehlung Mohammeds beschnitten. Im Koran steht nichts dazu.

Der Zeitpunkt der Beschneidung ist nicht festgelegt. Daher ist es gläubigen Muslimen möglich, auf eine Beschneidung auf ein Alter zu verschieben, in dem die Betroffenen in Deutschland als religionsmündig gelten (14 Jahre). Während bei älteren Kindern eine Vollnarkose eher zu vertreten ist, gilt diese bei Neugeborenen als zu riskant. Insofern haben die Muslime bessere Möglichkeiten, sich bei dieser Prozedur ethischen Standards der Neuzeit anzupassen.

Judentum

Für gläubige Juden steht fest, dass ihr Gott ihnen befohlen hat, als Zeichen seines Bundes mit seinem auserwählten Volk alle Knaben am achten Tag zu beschneiden (1. Buch Mose, Kap. 17).

Andererseits befolgt das Judentum viele in der Thora aufgelistete Befehle nicht mehr. Beispielsweise werden Unbeschnittene nicht mehr aus dem Volk ausgerottet (1. Buch Mose, Kap. 17,14), homosexuelle Männer und Ehebrecher/innen nicht mehr getötet (3. Buch Mose, Kap. 20,13 und 22,22) und wiederholt ungehorsame Söhne nicht mehr gesteinigt (5. Buch Mose, Kap. 21,18).

Medizinisches

Wenn Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in einer Presseerklärung behauptet: „Wir tun unseren Kindern nicht weh!“, entspricht dies eindeutig nicht der Wahrheit.

„Jeder von uns Kinder- und Jugendärzten hat in seiner Praxis Kinder gesehen nach der Beschneidung, die mit erheblichen Schmerzen vorgestellt wurden, die traumatisiert waren, und die wir kaum anschließend im Genitalbereich untersuchen konnten.“

Wolfram Hartmann, Präsident Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Phoenix, 5.9.2012

Weitere Beiträge zum Thema Beschneidung

Zur rechtlichen Lage

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

Artikel 19 (1) der UN-Kinderrechts-Konvention

„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Artikel 24 (3) der UN-Kinderrechts-Konvention

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“

Grundgesetz Art. 1 (1)

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Grundgesetz Art. 2 (2)

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …“

Grundgesetz Art. 3 (3)

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Grundgesetz Art. 4

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Grundgesetz Art. 6

(2) „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden“.

Grundgesetz Art. 140 (§ 136 (4) WRV)

„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“.

Grundgesetz Art. 140 (§ 137 (3) WRV)

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

§ 1631 Abs. 2 BGB

Artikel zur rechtlichen Situation

Aus der Thora

1. Buch Mose (Genesis), Kap. 17:

Als Abram neunundneunzig Jahre alt war, erschien ihm der Herr und sprach zu ihm: Ich bin Gott, der Allmächtige. Geh deinen Weg vor mir und sei rechtschaffen! Ich will einen Bund stiften zwischen mir und dir und dich sehr zahlreich machen. Abram fiel auf sein Gesicht nieder; Gott redete mit ihm und sprach: Das ist mein Bund mit dir: Du wirst Stammvater einer Menge von Völkern. Man wird dich nicht mehr Abram nennen. Abraham (Vater der Menge) wirst du heißen; denn zum Stammvater einer Menge von Völkern habe ich dich bestimmt. Ich mache dich sehr fruchtbar und lasse Völker aus dir entstehen; Könige werden von dir abstammen. Ich schließe meinen Bund zwischen mir und dir samt deinen Nachkommen, Generation um Generation, einen ewigen Bund: Dir und deinen Nachkommen werde ich Gott sein. Dir und deinen Nachkommen gebe ich ganz Kanaan, das Land, in dem du als Fremder weilst, für immer zu Eigen und ich will ihnen Gott sein. Und Gott sprach zu Abraham: Du aber halte meinen Bund, du und deine Nachkommen, Generation um Generation. Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt. Beschnitten muss sein der in deinem Haus Geborene und der um Geld Erworbene. So soll mein Bund, dessen Zeichen ihr an eurem Fleisch tragt, ein ewiger Bund sein. Ein Unbeschnittener, eine männliche Person, die am Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschnitten ist, soll aus ihrem Stammesverband ausgemerzt werden. Er hat meinen Bund gebrochen.

Verschiedene Stellungnahmen

1 Gedanke zu „Informationen zur Beschneidungsdebatte“

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