Startseite » Uncategorized » Zur staatlichen Mitfinanzierung der Kirchen

Zur staatlichen Mitfinanzierung der Kirchen

Schon in der Reimbibel steht geschrieben: „Die Christen glauben allerhand, ihr Glaube ruht auf Wüstensand.“ Die Absurdität des christlichen Glaubens hat aber staatliche Organe der BRD nicht daran gehindert, die Kirchen und deren zahlreiche Organisation jährlich mit vielen Milliarden Euro direkt oder indirekt zu subventionieren. Dies geschieht in der irrigen Annahme, dass die Kirchen für ein gutes Zusammenleben der Bürger unersetzlich sind.

Die meisten Kirchensteuerzahler sind nie in die Kirche eingetreten, sondern durch ihre Eltern zahlpflichtig geworden. Sie zahlen für ein Abo, das ihre Eltern für sie abgeschlossen haben. Der Staat behandelt diese Gebühren aber wie von der Einkommenssteuer absetzbare freiwillige Spenden. Dem Staat entstehen dadurch Einnahmeverluste. Zusammen mit der Kostenersparnis der Kirchen, weil der Staat sehr preiswert die Kirchensteuern einzieht, kommt Carsten Frerk auf über 6 Milliarden Euro pro Jahr.

Aber die Kirchen tun mit dem Geld doch viel Gutes? Das Meiste zahlen über die Krankenkassen und den Staat die Bürger selbst.
2020 zahlten Bund und EU 96 Milliarden € an die Caritas. 2003 haben die Kirchen nur 2,2 % der Kosten von Caritas und Diakonie getragen. Es empfiehlt schon daher, aus der Kirche auszutreten und das Geld direkt an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Denn von den Kirchensteuern fließen nur etwa 10% in soziale Projekte. Das meiste wird für das Kirchenpersonal und die Verwaltung verbraucht. An den Kosten von Misereor („mit Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen“) beteiligt sich die katholische Kirche mit ca. 5 %. Kirchliche Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten und -tagesstätten werden ganz überwiegend nicht von den Kirchen bezahlt.

„Die Erteilung des schulischen Religionsunterrichts wird mit 26.000 vollzeitäquivalenten Religionslehrerstellen geleistet. Die Besoldung der staatlichen Religionslehrer und die Vergütung der kirchlichen erfolgt aus allgemeinen Steuergeldern. Die Kosten werden auf jährlich etwa 1,6 Milliarden Euro beziffert. Hinzu kommen Aus- und Fortbildungskosten sowie Pensionslasten.“ (Wikipedia, 14.6.2022) Der Staat trägt die gesamten Personal- und Sachkosten der theologischen Fakultäten und der Religionspädagogik an Fachhochschulen. Inländische und ausländische Studierende der Theologie werden vom Staat mir vielen Millionen Euro gefördert. Zur Förderung der Forschung an den theologischen Fakultäten zahlte der Staat 2010 etwa 100 Millionen Euro. Der Staat finanziert auch die Ausbildung von Kirchenmusikkräften an Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen. Staatliche (vor allem in NRW) und private Konfessionsschulen werden ebenfalls vom Staat ganz oder zu einem großen Teil finanziert.

Viel Geld geht auch an die kirchliche Kinder-, Jugend- und Familien- und Entwicklungshilfe sowie die Erwachsenenbildung. Besonders großzügig wurden der katholische Weltjugendtag in Köln (2005) und die Veranstaltungen zum Lutherjahr (2017) gefördert. Die Militärseelsorge lässt sich der Bund jährlich etwa 30 Millionen kosten. Auch die Seelsorge in Strafanstalten und Krankenhäusern wird unterstützt. Viele Millionen bekommen kirchliche Einrichtungen außerdem durch gerichtliche Geldauflagen (Bußgelder). Darüber hinaus gibt es für die Kirchen eine Fülle von Steuer- und Kostenbefreiungen, z.B.:

  • Kapitalerstragssteuer
  • Grundsteuer und Grunderwerbssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Beurkundungen und weitere staatliche Amtshandlungen
  • Ermäßigungen bei Notargebühren
  • Befreiung von Gerichtsbebühren
  • Ansprachen u. Übertragungen von Gottesdiensten (Radio und Fernsehen)


Abwechselnd veranstalten die Kirchen bzw. deren Laienorganisationen jedes Jahr mehrtägige Kirchentage, auf denen über Gott und die Welt geredet wird. Den Evangelischen Kirchentag 2027 in Düsseldorf wollen Stadt und Land mit ca. 13,8 Mio. € unterstützen:
https://11tes-gebot.de .

Auf der „Basis“ uralter Verträge, z.B. dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, erhalten die Kirchen jährlich Staatsleistungen. Diese betragen zur Zeit etwa 600 Millionen Euro. Laut Reichsdeputationshauptschluss waren aber die Zahlungen an Bischöfe auf deren Lebenszeit begrenzt. Seit 1919 ist der deutsche Staat gesetzlich verpflichtet, diese Leistungen abzulösen.

Derzeit nehmen die Kirchen an Kirchensteuern jährlich 12 Mrd. € ein. Vom Staat bekamen sie laut Carsten Frerk (Violettbuch der Kirchenfinanzen, 2010, S. 259) 19,3 Mrd. an direkten und indirekten Subventionen.