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Beschwerde beim Presserat

Elektronisch übermittelte Beschwerde beim Deutschen Presserat. www.presserat.info

Einige Links wurden für die vorliegende Darstellung nachträglich hinzugefügt.

Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 30.9.2013

Beschwerde über einen Artikel in der Westdeutschen Zeitung

Als Düsseldorfer Bürger habe ich im März 2012 die Stadtbücherei Düsseldorf gebeten, einige Bücher aus einer Liste von zwölf Büchern anzuschaffen. Erst auf Nachfrage wurde mir im März 2013 mitgeteilt, man habe sich gegen meine Buchwünsche entschieden, da sie zu speziell seien. Über diese pauschale Ablehnung meiner Vorschläge habe ich mich im Mai 2013 bei der Stadt Düsseldorf schriftlich beschwert, und die Sache wurde im Juli 2013 vor dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt mündlich verhandelt.

Die Westdeutsche Zeitung (WZ) hat in ihrer Düsseldorfer Ausgabe am 11.7.2013 auf Seite 15 unter der Überschrift „Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert“ über diesen Vorgang in einer Weise berichtet, die das tatsächliche Geschehen auf den Kopf stellt:

Sie hat den Fall so dargestellt, als sei der Grund der Beschwerde nicht das Verhalten der Stadtbücherei, sondern die problematische Persönlichkeit des Petenten gewesen: WZ Artikel.pdf.

Die WZ hat in ihrem Artikel die Öffentlichkeit nicht wahrheitsgemäß unterrichtet, die zu veröffentlichen Informationen nicht mit der notwendigen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und mich in meiner Menschenwürde verletzt (Verstöße gegen Ziffern 1 und 2 sowie in der Folge auch gegen Ziffer 3 des Pressekodex´).

Aus meiner Sicht sind elf der vorgeschlagenen Bücher nicht abgelehnt worden, weil sie zu speziell sind, sondern weil sie das Christentum kritisieren (beim zwölften Buch handelte es sich um eine Einführung in die Philosophie). Die Stadtbücherei hat damit gegen mehrere Normen des Grundgesetzes verstoßen:

Artikel 3 (3):

Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …

Artikel 5 (1):

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 140 Grundgesetz / 137 (1) Weimarer Verfassung:

Es besteht keine Staatskirche.

Für ihren Bericht lagen der WZ folgende Informationen vor:

  1. Meine schriftliche Beschwerde beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss,  Eingabe.pdf, S. 2 – S. 6 oben (8.5.2013)
  2. Die schriftliche Stellungnahme des Leiters der Stadtbücher, Dr. Norbert Kamp, Eingabe.pdf, S. 8-9 (14.5.2013)
  3. Meine Rede vor dem Ausschuss: RedeKlosterhalfen.htm

und weitere mündliche Äußerungen (10.7.2013)

Das Manuskript meiner Rede habe ich am 9.7.2013 der WZ an der Pforte (Königsallee 27, Erdgeschoss) persönlich übergeben.

  • Die Rede von Herrn Dr. Kamp vor dem Ausschuss und weitere mündliche Äußerungen (10.7.2013)
  • Diskussionsbeiträge von Ausschussmitgliedern (10.7.2013)

Der von Herrn Alexander Schulte verfasste und von Herrn René Schleucher als Leiter der Lokalredaktion zu verantwortende Artikel ergreift einseitig Partei für die Stadtbücherei. Um meine Beschwerde als unbegründet erscheinen zu lassen,

  • wurde über mich unter Verwendung falscher Tatsachenbehauptungen negativ ad personam berichtet;
  • wurden meine Argumente vollständig unterschlagen;
  • wurden sachlich richtige, aber für die Frage, ob ich mich zurecht beschwert habe, irrelevante Ausführungen von Herrn Dr. Kamp kritiklos zitiert.

.1.        Negativ tendenziöser Bericht über die Person Klosterhalfen

.1.1      In dem WZ-Artikel werden die beiden Kontrahenten in ganz unterschiedlicher Weise vorgestellt: Während ich als Atheist eingeführt werde, erfährt man von Herrn Dr. Kamp, dass er Leiter der Stadtbücherei ist. Zu seiner weltanschaulichen Einstellung wird nichts gesagt. In meiner Beschwerde hatte ich mich als Professor vorgestellt (ein Blick in das Vorlesungsverzeichnis der örtlichen Universität hätte ergeben, dass ich Professor für Medizinische Psychologie bin) und geschrieben, ich sei Mitglied des Förderkreises der Giordano-Bruno-Stiftung sowie des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes. Statt diese Informationen zu nutzen, verwendet die WZ den in weiten Kreisen der Bevölkerung negativ konnotierten kirchlichen Kampfbegriff „Atheist“. Indirekt ordnet die WZ mich außerdem den „bekennenden Atheisten und Gottesleugnern“ zu. Das ist insofern unverschämt, als ich aus meiner Sicht welt- bzw. diesseitsanschaulich nichts zu bekennen oder zu leugnen habe. Die WZ bezieht hier eine theistische, vermutlich christliche, Position und verlässt damit den Boden der für eine objektive Berichterstattung gebotenen weltanschaulichen Neutralität.

Für den zur Debatte stehenden Streit, ob die Ablehnung meiner Bücherliste korrekt war oder nicht, ist es unerheblich, ob der Antragsteller sich sicher ist, dass es keinen Gott gibt, nicht von der Existenz eines oder mehrerer Götter überzeugt ist, Agnostiker, Buddhist oder ein kirchenkritisch eingestellter Christ ist. Es ist weder  Aufgabe noch Recht der WZ, über meine Weltanschauung öffentlich zu spekulieren.

.1.2 Dass die WZ bemüht war, mich negativ und Herrn Dr. Kamp positiv darzustellen, zeigt sich auch deutlich bei den verwendeten Verben. Während Klosterhalfen sich fühlt, verlangt, abblitzt, das so sieht, schrieb, sich wortreich beklagt und die Kirche verunglimpft, erklärt Kamp noch einmal, betont und weist darauf hin.

.1.3 Die WZ behauptet wahrheitswidrig über dem eigentlichen Text in großer Schrift, ich habe den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern verlangt. Kein Mensch, der einigermaßen bei Sinnen ist, würde derart unverschämt fordernd auftreten. Dem Leser wird schon hier suggeriert, ich sei distanzlos, egozentrisch, sozial nicht hinreichend angepasst. Tatsächlich hatte ich aber höflich geschrieben: „Es würde mich daher freuen, wenn es Ihnen möglich wäre, einige der folgenden Titel … anzuschaffen:“

.1.4 Die WZ behauptet ferner wahrheitswidrig, ich habe mich auf neun Seiten wortreich beklagt. Tatsächlich ging meine Beschwerde nur über gut vier Seiten (Eingabe.pdf, S. 2 bis S. 6 oben), an die sich eine Anregung anschloss, die Stadt möge gründsätzlich über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken (S. 6-7). Die Seiten 1 sowie 8 und 9 stammen von der Stadt. Indem die WZ ihrer Leserschaft vorenthält, warum ich mit der Entscheidung der Bücherei nicht einverstanden war (ich hatte bei jedem Buch einzeln begründet, warum ich es für geeignet halte), suggeriert sie infamerweise, ich habe in meiner Beschwerde keinerlei berichtenswerte Argumente vorgebracht und nur meinen Emotionen wortreich, aber nicht substanzreich, freien Lauf gelassen.

.1.5 Die WZ behauptet ferner wahrheitswidrig, die Stadtbücherei habe über zwei der von mir vorgeschlagenen elf Bücher positiv entschieden („angeschafft oder bestellt“).

In seiner schriftlichen Stellungnahme hat Herr Dr. Kamp dazu geschrieben:

„Der Antragsteller hatte mit Schreiben vom 09.03.2012 den Stadtbüchereien zwölf Bücher aus dem Themenbereich „Religionskritik“ zur Anschaffung vorgeschlagen. Diese Vorschläge wurden sowohl von der zuständigen Fachlektorin für Religion als auch vom verantwortlichen Abteilungsleiter für den Bestandsaufbau eingehend geprüft.

Das vom Antragsteller vorgeschlagene Buch von Eva Müller „Gott hat hohe Nebenkosten“ ist bereits unter der Signatur Kfr 5 Muelle im Bestand der Stadtbüchereien Düsseldorf vorhanden.“ (Eingabe.pdf, S. 8 unten und S. 9 oben)

In Wirklichkeit hatte ich mit Schreiben vom 09.03.2012 dieses – erst im Jahr 2013 erschienene – Buch gar nicht vorgeschlagen. Das Buch gehörte zu einer zweiten Liste, die ich ein Jahr später eingereicht habe. Diese – wohl schon vor Eingang meiner zweiten Liste erfolgte – Anschaffung ändert also nichts an der kompletten Ablehnung der ersten Liste. Und nur über die unfreundliche Behandlung der ersten Liste habe ich mich beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss beschwert.

Weiter schreibt Herr Dr. Kamp in seiner Stellungnahme:

„Erworben werden soll daneben die Neuauflage des Buches von Carsten Fink „Violettbuch der Kirchenfinanzen“, das ebenfalls zur Anschaffung vorgeschlagen wurde.

Dieses Buch von Carsten Frerk war – wie alle anderen Bücher auch – mit Schreiben vom 15.3.2013 als zu speziell abgelehnt worden. Der WZ lag diese Information vor (Eingabe.pdf, S.2, letzter Absatz). Gegen diese Entscheidung habe ich am 18.3.2013 wie folgt protestiert:

Sehr geehrter Herr Hommes,   die Begründung Ihrer Ablehnung (zu speziell, zu wissenschaftlich) kann ich nur bei den Titeln von Lüdemann und Schnädelbach einigermaßen nachvollziehen. Zumindest die übrigen zehn Bücher sind nicht für Wissenschaftler, sondern für Laien geschrieben und ohne ein Studium der Theologie, Philosophie oder anderer Fächer zu verstehen.   Das Interesse an Religions- und Kirchenkritik hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei etlichen der von mir vorgeschlagenen Titel finden Sie entsprechend bei Amazon eine ungewöhnlich hohe Zahl von Buchbesprechungen, und dies bei Büchern, die von den Medien gar nicht oder nur wenig beachtet worden sind. Dass Aufklärung über die fragwürdigen biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und die massive finanzielle Unterstützung der Kirchen durch den Staat bei geringen Ausgaben der Kirchen für Soziales den großen Religionsanbietern unangenehm ist, kann ich verstehen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, als Leiter der Beschaffungsabteilung einseitig kirchliche Interessen zu vertreten, sondern den Bürgern der Stadt auch neuere kirchenkritische Abhandlungen zur Verfügung zu stellen, die durch das bekannte Buch von Richard Dawkins nicht abgedeckt sind.   Teilen Sie mir bitte mit, wer außer Ihnen noch an der Totalablehnung meiner Anschaffungsvorschläge mitgewirkt hat.“ (Eingabe.pdf, S. 3, erster Absatz)

Erst nach diesem Protestschreiben war die Stadtbücherei bereit, das „Violettbuch der Kirchenfinanzen“ als einziges Buch meiner Liste vom 15.3.2012 anzuschaffen.

Ich werfe der WZ vor, dass sie ohne weitere Prüfung die Darstellung von Herrn Dr. Kamp übernommen hat. Herr Dr. Kamp hat seine Aussage zwar als Amtsperson gemacht, aber da er ja in diesem Verfahren quasi auf der Anklagebank saß, gab es keinen vernünftigen Grund, seinen Angaben mehr zu vertrauen als denen des Beschwerdeführers.

Die journalistische Sorgfaltspflicht hätte erfordert, nachzuprüfen, welcher der beiden Kontrahenten die Wahrheit bzw. die Unwahrheit gesagt hat. Die WZ hätte leicht sehen können, dass das Buch von Eva Müller nicht auf der Liste stand, über deren Behandlung ich mich beschwert hatte. Außerdem unterschlägt die WZ, dass das „Violettbuch“ erst zur Anschaffung vorgesehen wurde, als aufgrund meines Protestschreibens vom 18.3.2013 für die Stadtbücherei zu erkennen war, dass ich so schnell nicht Ruhe geben würde.

Indem die WZ wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, die Stadtbücherei habe freiwillig immerhin zwei von elf Büchern akzeptiert, entzieht sie meiner Beschwerde zumindest teilweise ihre Berechtigung und problematisiert mich entsprechend als Person.

.1.6 Die WZ beendet ihren Artikel wie folgt:

„CDU-Sprecher Christian Rütz … kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe“ (WZ Artikel.pdf, letzter Satz).

Die WZ verbreitet damit eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, ich sei ein „aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten Kirchenkritik nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich habe weder in meiner Beschwerde noch in meiner Rede „die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft“.

In meiner Beschwerde schrieb ich, dass „… bisher keine Verbrecherorganisation so viel Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, …“. (Eingabe.pdf, S. 6, Absatz 4, oben). Ich schrieb nicht „keine andere Verbrecherorganisation“. Hätte ich geschrieben: „Keine Nation hat so viele Mitglieder wie die Kirchen“ würde man daraus ja auch nicht schließen, ich sei der Auffassung, die katholische Kirche sei eine Nation.

Herr Rütz hat sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei. Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende Links angegeben.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den Anregungsteil meiner Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies hat Herrn Rütz nicht daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu diesem Teil zu verbreiten und mich damit in ein schlechtes Licht zu rücken.

Der WZ werfe ich vor, dass sie sich nicht die Mühe gemacht hat, in meiner schriftlichen Beschwerde nachzusehen, ob ich mich tatsächlich in der von Herrn Rütz behaupteten Weise geäußert habe. Stattdessen hat sie eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet und diese auch noch aus dem Zusammenhang gerissen. Dem Leser wird als Folge mangelnder journalistischer Sorgfalt suggeriert, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben „die Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet. Der Leser muss denken, ich hätte unreflektiert um mich geschlagen und sei zu einer differenzierten Betrachtung der Geschichte der Kirchen nicht fähig.

.2.        Vollständige Unterschlagung meiner Argumente

.2.1      Schriftliche Argumentation

Bei meiner gut vier Seiten langen schriftlichen Beschwerde handelt es sich nicht – wie die WZ schreibt – um ein wortreiches Klagen auf neun Seiten, sondern um sachliche und nachvollziehbare Argumente. Auf den Seiten 3 bis 5 habe ich Buch für Buch die vage und der behördlichen Willkür Tür und Tor öffnende Behauptung der Stadtbücherei widerlegt, die von mir vorgeschlagen Bücher seien zu speziell. Allein schon die von mir angeführte ungewöhnlich hohe Anzahl der Leserrezensionen bei den Büchern 1, 5, 7 und 10 beweist, dass zumindest an diesen Büchern in der Bevölkerung ein großes Interesse besteht. Im WZ-Artikel wird jedoch die Begründung des schriftlichen Teils meiner Beschwerde vollständig unterschlagen.

.2.2      Mündlich vorgetragene Argumentation

Meine Rede vor dem Ausschuss habe ich Wort für Wort vom Manuskript abgelesen (RedeKlosterhalfen.htm). Auch auf meine Argumente in dieser Rede ist die WZ in ihrem Artikel mit keinem Wort eingegangen.

In dieser Rede habe ich auf zwei Sachverhalte hingewiesen, die erkennen lassen, dass ich mich zurecht beschwert habe:

  1. Etliche der empfohlenen Bücher sind bei Amazon gut laufen (Hinweis auf vier Bücher mit extrem hoher Zahl von Leserrezensionen);
  2. Die Stadt ab Januar 2012 über 130 prochristliche Bücher angeschafft, darunter vier Kinderbücher (ein religionskritisches Kinderbuch war als „zu speziell“ abgelehnt worden) und recht spezielle prochristliche Buchanschaffungen, was ich am Beispiel von zwölf Titeln erläutert habe. Diese Tatsachenbehauptungen sind vom anwesenden Leiter der Stadtbücherei nicht in Frage gestellt worden.

Dies beweist, dass es sich bei der wortreichen Verteidigung von Herrn Dr. Kamp (s. folgender Punkt) um faule Ausreden handelt (Mangel an Geld, Platz, geringes Interesse am Thema „Religion“ usw.)

In der erst kürzlich veröffentlichten Niederschrift der Ausschusssitzung (Niederschrift.pdf) werden meine Ausführungen nur relativ kurz wiedergegeben.

Meine wichtigsten Argumente wurden nicht oder nicht adäquat dargestellt:

  1. Es wurden alle zwölf vorgeschlagenen Bücher abgelehnt;
  2. Ich habe noch nicht im schriftlichen Teil, aber in meiner Rede auf über 130 prochristliche Bücher hingewiesen, die ich inzwischen im Katalog gefunden hatte: Liste134.pdf. (Diese Liste lag der WZ nicht vor.)
  3. Ich habe die Titel von zwölf recht speziellen prochristlichen Buchanschaffungen vorgetragen.
  4. Es wird der falsche Eindruck erweckt, ich habe mich nur darüber beschwert, dass „kirchenfreundliche Bücher angeschafft wurden, die als „wissenschaftlich“ eingestuft werden können“.
  5. Es wird nicht gesagt, dass ich auf ungewöhnlich viele Leserrezensionen bei vier der vorgeschlagenen Bücher hingewiesen habe.
  6. Meine Auffassung „Alle elf Bücher wurden für Nicht-Fachleute geschrieben“ ist nicht in der Niederschrift berücksichtigt worden.

Besonders wichtig ist Punkt b). Dazu liegt mir eine eidesstattliche Erklärung von Herrn Wolf-Harmut Kupfer, Biwak 60, 49918 Tönisforst, vor, der als Zuhörer bei der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses anwesend war und bezeugt:

„In der Zeit seit Januar 2012 seien über 130 Bücher prochristlichen Inhaltes angeschafft worden, doch kein von ihm vorgeschlagenes Buch.“

.3.        Kritiklose Wiedergabe für den Streit irrelevanter Ausführungen von Herrn Dr. Kamp

Norbert Kamp erklärte noch mal die Grundprinzipien der Institution: Neben Aktualität und Qualität ist für uns stets die Nachfrage der Kunden ein entscheidendes Kriterium.“ Und da sei Religion in keiner Facette ein besonderer Renner. – gerade mal 0,4 Prozent der Ausleihen lassen sich dem Themenspektrum zuorden.“

Die WZ konnte meiner schriftlichen Beschwerde entnehmen, dass zwei der Bücher erst vor ein paar Monaten und sechs weitere im Jahr 2011 erschienen sind. Es waren also überwiegend „aktuelle“ Bücher. Das „Ferkelbuch“ von Michael Schmidt-Salomon erschien zwar schon 2007, ist aber in seinen religionskritischen Aussagen zeitlos. Das Gleiche gilt für Buch 2 (religionskritische Aphorismen). Auch für den Wert von Buch 8 dürfte keine Rolle spielen, dass es schon 2009 erschien.

Der WZ war ferner bekannt, dass Herr Dr. Kamp bei keinem der elf bzw. zwölf Bücher deren Qualität schriftlich oder mündlich in Abrede gestellt hat.

Herr Dr. Kamp hat vorgetragen, dass auf das Thema „Religion“ nur 0,4 Prozent der Ausleihen entfallen. Dies rechtfertigt zwar Zurückhaltung bei der Anschaffung in diesem Bereich, aber nicht eine freundliche Anschaffungspolitik bei christlichen Büchern (über 130 in eineinhalb Jahren) und im Kontrast dazu eine Totalverweigerung bei allen elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritischen Werken. Der WZ hätte erkennen müssen, dass mit den obigen Kriterien die negative Haltung der Stadtbücherei gegenüber meinen Wünschen nicht zu erklären ist. Dies gilt auch für alle weiteren Fakten, die Herr Dr. Kamp schriftlich aufgelistet hat: Keine Universalbibliothek, nur ein kleiner Ausschnitt kann angeboten werden, Zielgruppe Kinder und Jugendliche, Belletristik, Sach- und Fachliteratur als wesentlicher Bestandteil, beschränkte Mittel, Raummangel, es gäbe in der Stadtbücherei schon Bücher für Religionskritiker.

Kamp betonte, man führe durchaus auch kirchenkritische Autoren

In seiner schriftlichen Stellungnahme hat Kamp keinen kirchenkritischen Autor genannt, mündlich wies er auf Werke von Heinrich Heine und Tilman Moser hin. Laut Katalog wurden im Jahr 2012 von Tilman Moser angeschafft: „Kunst und Psyche – Familienbeziehungen“ sowie „Gier, Geld und Betrug“. Auch die Titel weiterer Werke von Moser, die die Stadtbücherei hat, weisen nicht auf Kirchenkritik hin: http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/webopac.shtml

Wies zugleich aber daraufhin, dass Stadtbüchereien keine Universitätsbibliotheken seien

Die WZ konnte erkennen, dass es sich bei den elf kritischen Büchern nicht um wissenschaftliche Literatur handelt. Im mündlichen Teil hatte ich noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei einigen Titeln um populärwissenschaftliche Darstellungen handelt, die nicht für Fachleute geschrieben wurden und sich gut für eine Stadtbücherei geeignet hätten.

Und dass man natürlich fast alle Buchwünsche zumindest binnen ein paar Tagen per Fernleihe erfüllen könne.

Die Stadtbücherei benachteiligt die Autoren und potentiellen Leser kirchenkritischer Bücher, indem sie bevorzugt christliche Bücher anschafft und den Zugang zu kritischen Werken finanziell (Fernleihen sind kostenpflichtig) und zeitlich erschwert. Bei der Vertröstung auf die Möglichkeit der Fernleihe handelt es sich daher um eine Diskriminierung.

Insgesamt hätte der WZ auffallen müssen, dass die Stadtbücherei weder schriftlich noch mündlich den Versuch unternommen hat, meine Argumentation hinsichtlich der Streitfrage, ob meine Bücher zu speziell waren, zu widerlegen.

.4. Keine freiwillige Korrektur der tendenziösen und teilweise wahrheitswidrigen Aussagen

Die WZ hat mit Schreiben vom 29.7.2013 abgelehnt, eine Gegendarstellung (Gegendarstellung.doc) abzudrucken.

Die WZ hat nach Zustellung meiner Kritik an ihrem Artikel (Klosterhalfen an Lokalredaktion der WZ.doc) keine Korrekturen veröffentlicht.

.5. Einseitige Darstellung der Reaktionen der Mitglieder des Ausschusses

CDU und FDP stützen Stadtbücherei und weisen Kritik zurück …

Die Politik folgte dieser Argumentation mehrheitlich. CDU-Sprecher Christian Rütz sprach von „plausiblen Erklärungen“ Kamps´

Die WZ unterschlägt, dass sich die Parteien nicht einig waren. Die Mitglieder der SPD und der Vertreter der LINKEN haben gegen den Antrag des Ausschussvorsitzenden (keine Empfehlung im Sinne der Eingabe) gestimmt, die Abgeordneten der Grünen haben sich der Stimme enthalten.

Aus dem Pressekodex:

Ziffer 1  –  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.


Ziffer 2  –  Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.


Ziffer 3  –  Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.