Klosterhalfen-20260126-an-Veelken (sebastian.veelken@duesseldorf.de)
Beschwerde über Mitarbeiter des Ordnungsamts
Sehr geehrter Herr Veelken,
nachdem ich 2020/21 schwerwiegende Probleme mit Einsatzkräften des OSDs hatte (siehe https://reimbibel.de/osd-duesseldorf-kritik , Punkt 3.2). haben sich 2025 und 2026 weitere Mitarbeiter des Ordnungsamts mir gegenüber nicht korrekt verhalten.
1. Am 7.8.2025 bin ich von der OSD-Einsatzkraft Galier aufgefordert worden, meinen genehmigungsfreien, nämlich politisch motivierten Infostand auf dem sehr breiten Teil des Gehwegs an der Theodor-Körnerstr. abzubauen. Das habe ich getan. Ein kurz zuvor aufgenommenes Foto zeigt den Infostand und die OSD-Streife: https://reimbibel.de/v1 .
Am 12.08.2025 erhielt ich – vermutlich auf Veranlassung von Herrn Galier – von Herrn Lersch eine schriftliche Verwarnung mit problematischer Begründung und der Aufforderung, zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens 55 € zu zahlen: https://reimbibel.de/v2 . Ich habe daraufhin Herrn Lersch unter Verweis auf die §§ 2,4 und 6,9 der Sondernutzungssatzung sowie 12,2 der Straßenordnung erklärt, dass mein Infostand sowie das Verteilen von Schriften erlaubnisfrei war und nicht mit Bußgeld geahndet werden soll: https://reimbibel.de/v3 .
Herr Lersch hat in der Folge das Verfahren gegen mich mit Schreiben vom 14.11.2025 eingestellt: https://reimbibel.de/v4 .
Dazu hat Herr Lersch drei Monate gebraucht!
Zur Vermeidung unnötigen Streits zwischen Ordnungskräften und Bürgern und Zeitverschwendung auf beiden Seiten, bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter/innen ausreichend über die Sondernutzungsordnung und die Straßenordnung informiert sind.
2. Am 11.08.2025 habe ich beim Ordnungsamt/Sondernutzung mit dem vorgeschriebenen Formular einen Infostand beantragt: https://reimbibel.de/v5 . In meinem Anschreiben http://reimbibel.de/v6 habe ich ausführlich begründet, dass mein Infostand politisch motiviert ist und erläutert, warum ich den Stand nicht in der Altstadt, sondern vor dem Corneliusplatz aufbauen möchte.
Weil ich auf diesen Antrag keine Antwort erhielt, habe ich per Email vom 17.09.2025 um Erledigung des Antrags gebeten: https://reimbibel.de/v7 .
Daraufhin schrieb mir am 18.09.2026 Herr Dominik Sritharan:
| lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt <sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de> | 18.09.2025, 11:46 | ||
| an mich | |||
„Guten Tag,
bitte geben Sie mir nähere Infos zu dem Antrag.
Leider ist kein Antrag im Anhang. Ferner benötige ich eine telefonische Erreichbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dominik Sritharan“
Meine Antwort vom 18.09.2025:
| Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.com> | 18.09.2025, 17:55 | ||
| an lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | |||
„Sehr geehrter Herr Sritharan,
anhängend sende ich Ihnen erneut, was ich schon per Mails vom 11.08.2025 an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de geschickt habe. Meine Telefonnummer ist 0211-6006292.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
2 Anhänge • Von Gmail gescannt“
Tatsächlich hatte ich ja schon am 11.08.2025 um 18:25 an sondernutzung.ordnungsamt ein ausführliches Anschreiben und im Anhang dies Anschreiben und das unterschriebene Antragsformular mitsamt Telefonnummer geschickt. Weil Herr Sritharan nähere Infos zu meinem Antrag angefordert hat, nehme ich an, dass das Antragsformular oder das Anschreiben oder beides inzwischen verschwunden war. Oder es war durch einen Fehler innerhalb des Ordnungsamts nicht bei ihm angekommen. Das wäre nichts Neues, denn Sie haben mir am 20.02.2024 mitgeteilt, dass Sie zwar mir auf meine Beschwerde vom 06.11.2023 über Einsatzkräfte des OSDs, die mich am 30.09.2020 im Schlosspark Eller zu Boden gebracht und später angezeigt hatten, geantwortet hätten, wegen eines Ablagefehlers habe mich Ihre Nachricht aber nicht erreicht.
Teilen Sie mir bitte mit, ob meine Emails vom 11.8. und 17.9.2025 mit jeweils zwei Anhängen dem Ordnungsamt noch vorliegen.
In der Folge hat mich Herr Sritharan einmal angerufen. Ich hatte dabei den Eindruck, dass er sich mit meinem Antrag schwertut. Eine schriftliche Entscheidung zu meinem Antrag ist er mir schuldig geblieben. Ich habe dann resigniert und nicht mehr versucht, für 2025 eine Genehmigung für einen Infostand zu bekommen.
| Am 05.01.2026 habe ich erneut einen Infostand beantragt:„Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.com> | 05.01.2026, 12:04 | ||
| an lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | |||
Sehr geehrte Damen und Herrn,
mit dem angehängten Formular melde ich einen Infostand auf dem breiten Gehweg zwischen dem Corneliusplatz und der Theodor-Körner-Straße an. Der Stand soll in ca. 5m Abstand zu der dort befindlichen langen Sitzbank und ca. 50 cm Abstand zum Blindenstreifen aufgebaut werden.
Der Infostand soll im Zeitraum 1.3.2026 bis 31.10.2026 aufgestellt werden, soweit mir das zeitlich möglich und das Wetter geeignet ist. Der Stand soll ab 11 Uhr auf- und spätestens um 20 Uhr abgebaut werden.
Wie sich im letzten Jahr gezeigt hat, wird der Fußgängerverkehr vor dem Corneliusplatz weder durch meinen Stand noch durch breitere Stände wie den Raffaello-Werbestand (Ende Juni 2025) oder den DFD-Plakat-Turm (ca. 2 x 2 m Grundfläche, Juli 2025) wesentlich behindert.
Der mir schon einmal angebotene Platz an der Ecke Flingerstr./Mittelstr. hat für mich zwei große Nachteile: Ich würde dort mit anderen Aufstellern konkurrieren, und es gibt dort drehende Winde. Mein Infostand ist jedoch mit seinen Plakaten recht windanfällig. Um ihn zu sichern, würde ich zusätzliche Gewichte mitführen müssen. Da ich den Stand aber zu Fuß und per Nahverkehr transportiere und schon einen durch Bücher, zwei größere Steine (damit meine Flyer nicht wegfliegen) und Proviant sehr schweren Rucksack sowie das Material für den Stand tragen muss, möchte ich mich nicht noch stärker körperlich belasten. (Ich bin 80 Jahre alt.)
Der von mir vorgeschlagene Ort hat für mich drei wichtige Vorteile:
1. Er ist für mich gut per Bus zu erreichen.
2. Ich kann mich nur ein paar Meter vom Stand entfernt hinsetzen.
3. Die Sitzbank wird von vielen Menschen benutzt. Das erhöht meine Sicherheit. (Ich muss erfahrungsgemäß mit unfreundlichen Reaktionen von Christen rechnen.)
Ich bitte, meinen Antrag innerhalb von zwei Wochen zu bearbeiten, damit ich entsprechend planen kann.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
1 Anhang • Von Gmail gescannt“
| Am 06.01.2026 hat mir Herr Dominik Sritharan geantwortet: „lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | Di., 6. Jan., 06:57 | ||
| an mich | |||
Guten Tag Herr Klosterhalfen
für derartige Aktionen kann der Standort Flingerstraße oder Schadowstraße genutzt werden. Ferner ist eine monatelange Nutzung nicht möglich.
Bitte nennen Sie mir jeweils zwei Termine, die ich anschließend prüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dominik Sritharan“
| Am 06.01.2026 habe ich wie folgt geantwortet: Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.com> | 06.01.2026, 10:11 | ||
| an lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | |||
Sehr geehrter Herr Sritharan,
teilen Sie mir bitte mit, warum Sie mir nicht erlauben können, den Gehweg vor dem Corneliusplatz zu nutzen.
Ich habe die angegebene Stelle im letzten Jahr ca. 20 mal benutzt, und es gab in Hinblick auf den Fußgängerverkehr keine Probleme. Teilen Sie mir bitte außerdem mit, warum eine monatelange Nutzung nicht möglich ist.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
| Am 06.01.2026 hat mir Herr Sritharan geantwortet: „lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | Di., 6. Jan., 11:57 | ||
| an mich | |||
Guten Tag Herr Klosterhalfen,
mir liegt nur eine Genehmigung für die Flingerstraße aus Oktober 2023 vor.
Bitte lassen Sie mir die 20 fache Genehmigung zukommen, da eine derartige Genehmigung nicht im Programm vorhanden ist.
Andererseits muss ich davon ausgehen, dass eine Genehmigung nicht vorlag und der Straßenraum wiederrechtlich genutzt wurde.“
| Meine Antwort vom 07.01.2026: „Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.com> | 07.01.2026, 10:24 | ||
| an lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | |||
Sehr geehrter Herr Sritharan,
nach § 6 Sondernutzungsordnung sind Infostände mit politischem Zweck genehmigungsfrei. Wie ich inzwischen weiß, müssen Sie aber im Rahmen eines Anmeldeverfahrens vom Ordnungsamt genehmigt werden. Da ich keinen Antrag gestellt hatte, ist ein Verwarngeldverfahren gegen mich eingeleitet worden. Aufgrund meines Einspruchs hat Herr Lersch dieses aber mit Schreiben vom 14.11.2025, 5329 0005 0562 4982, wieder eingestellt.“
| Darauf schrieb mir Herr Sritharan am 07.01.2026: „lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | 07.01.2026, 13:56 | ||
| an mich | |||
Guten Tag Herr Klosterhalfen,
bitte reichen Sie mir einen Antrag für die Flingerstraße/Mittelstraße ein.
Aus diesem Antrag muss der konkrete Zeitraum (max. zwei Tage pro Monat) sowie eine detaillierte Beschreibung hervorgehen.
Ohne einen Antrag/Bescheid würden Sie die Fläche wiederrechtlich Nutzen.
Ihr Zweck fällt nicht unter § 6 Sondernutzungssatzung.
Die von Ihnen beschriebenen Winde stellen keinen Verhinderungsgrund dar. Die Auflagen des Bescheides schreiben eine sog. Standsicherheit vor. Eine aus Ihrer Sicht wahrgenommene „Konkurrenzsituation“ ist ebenfalls kein Verhinderungsgrund. Bitte beantragen Sie den Infostand.“
Dagegen habe ich am 08.01.2026 Widerspruch eingelegt:
| „Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.com> | 08.01.2026, 15:27 | ||
| an lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | |||
Sehr geehrter Herr Sritharan,
gegen Ihren Bescheid vom 7.1.2026 lege ich aus den folgenden Gründen Widerspruch ein.
.1. Sie haben bisher – trotz meiner Aufforderung vom 6.1.2026 (10:11) – mir nicht erklärt, warum Sie mir den gewünschten Standort (Cornelusplatz/Theodor-Körner-Str.) nicht genehmigen wollen.
.2. Sie haben mir ebenfalls nicht erklärt, warum eine monatelange Nutzung nicht möglich ist. (Wenn nichts dazwischenkommt, würde ich grob geschätzt zehnmal pro Monat meinen Stand aufbauen.)
.3. Per Mail von gestern haben Sie behauptet, „Ihr Zweck fällt nicht unter § 6 Sondernutzungssatzung.“. Das stimmt nicht, denn unter Punkt 9 werden Informationsstände genannt, die politischen Zwecken dienen. Da die Kirchen wichtige politische Akteure sind, ist meine Kirchenkritik auch politisch motiviert. Außerdem protestiere ich u.a. auch gegen die städtische Subventionierung des ev. Kirchentags 2027 und den Religionsunterricht in seiner bisherigen Form. Bei Bedarf auch wieder gegen eine Neufassung des verfassungswidrigen § 217 StGB.
.4. Mein Infostand ist standsicher, sofern nicht sehr starker Wind gegen seine Breitseite weht. In meinem Antrag habe ich geschrieben, dass das Aufstellen meines Stands auch vom Wetter abhängig sei. Im eigenen Interesse habe ich nicht vor, an stark windigen oder zu kalten oder regnerischen Tagen aktiv zu werden. Ich habe am Corneliusplatz nie Probleme mit dem Wind gehabt.
.5. Durch Ihr rigides Bestehen auf die Stelle in der Altstadt, die auch anderen Personen zugewiesen wird, und vor allem durch Ihre willkürliche Begrenzung auf zwei Tage pro Monat schränken Sie meine Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit anderer Menschen unnötig ein. Hinzu kommt, dass ich auch immer mindestens ein bibelkritisches Gedicht von mir präsentiere. Insofern würde auch meine Kunstfreiheit eingeschränkt.
Dass an der Stelle in der Altstadt eine Konkurrenzsituation nicht nur in meiner persönlichen Wahrnehmung besteht, müsste Ihnen doch bekannt sein. Vor allem samstags habe ich dort schon öfters Stände gesehen, z.B. von den Scientologen.
Da von meinen beantragten kirchen- und staatskritischen Aktivitäten keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, fordere ich Sie auf, mir entweder hinreichende Gründe für Ihre Beschränkungen zu nennen oder meinen Antrag wie vorgelegt zu genehmigen.
In der Hoffnung auf eine rationale und bürgerorientierte Antwort
Wolfgang Klosterhalfen“
Auf diese Email hat mir Herr Sritharan bisher nicht geantwortet. Hinreichende Gründe für die örtliche und zeitliche Einschränkung meiner Meinungsfreiheit hat er trotz wiederholter Aufforderung nicht genannt.
Ergänzend zu meinen Schreiben an Herrn Sritharan teile ich Ihnen mit:
Der Gehweg zwischen der langen Sitzbank und der Theodor-Körnerstr. ist ca. sieben Meter breit (s. mein Foto). Der Abstand zwischen dem Blindenstreifen und meinem Stand beträgt ca. 70 cm. (Er liegt zum Teil hinter einem der großen Laternenmasten, so dass Fußgänger sowieso etwas ausweichen müssen.)
Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass mein Infostand-Antrag vom 05.01.2026 innerhalb von 14 Tagen genehmigt wird.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
Weil mir Herr Veelken nicht geantwortet hat, habe ich mich beim Ordnungsdezernenten der Stadt, Herrn Christian Zaum, beschwert:
| Klosterhalfen Wolfgang <wklosterhalfen@gmail.co | Di., 17. Feb., 09:53 | ||
| an christian.zaum | |||
Beschwerde über einen Mitarbeiter und den Leiter des Ordnungsamts
Sehr geehrter Herr Zaum,
nach einem vergeblichen Versuch im August 2025 habe ich erneut am 5.1.2026 beim Ordnungsamt das wiederholte Aufstellen eines Infostands zum Thema „Kirche und Staat“ auf dem ca. 7 m breiten Gehweg vor der langen Bank am Corneliusplatz beantragt.
Dazu wurde mir mitgeteilt, ich könne nur zweimal pro Monat die Flingerstr./Mittelstr. beantragen. Bei der zeitlichen Beschränkung hat Herr Sritharan auf § 6 der Sondernutzungssatzung verwiesen. Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass meine Kirchenkritik auch politisch motiviert sei und das begründet. Darauf hat er mir nicht geantwortet. Außerdem habe ich Herrn Sritharan zweimal gefragt, warum er mir den gewünschten Standort am Corneliusplatz nicht genehmigen will. Auch darauf hat er mir nicht geantwortet.
Über das Verhalten von Herrn Sritharan habe ich mich am 26.1.2026 bei Herrn Veelken beschwert. Herr Veelken hat mir bisher nicht geantwortet.
Das Ordnungsamt hat erneut meine Meinungsfreiheit ohne die Angabe vernünftiger Gründe eingeschränkt. Dabei wird auch die Informationsfreiheit von Bürgern eingeschränkt.
Meine Korrespondenz mit dem Ordnungsamt finden Sie hier:
https://reimbibel.de/klosterhalfen-20260126-an-veelken .
Angesichts der medialen Übermacht der Kirchen bin ich nicht gewillt, das dreiste und grundgesetzwidrige Verhalten des Ordnungsamts hinzunehmen.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme bis Ende des Monats.
Mit freundlichem GrußWolfgang Klosterhalfen
*****
Daraufhin bekam ich eine E-Mail vom Leiter der Abteilung für Sondernutzung, Herrn Dennis Stradmann, in der dieser auf meine Beschwerden nicht eingeht, sondern mich auffordert, einen neuen Antrag mit genauen Zeit- und Ortsangaben zu stellen. Außerdem solle ich Kopien der zu verteilenden Bücher und Flyer vorlegen:
| lhd.32-Sondernutzung-Ordnungsamt | Mo., 23. Feb., 14:33 | ||
an mich![]() | |||
Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,
Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an mich weitergegeben.
Ich möchte jedoch lediglich auf die weitere Vorgehensweise eingehen und dies – möglichst lösungsorientiert – im Rahmen der von Ihnen weiterhin beantragten Aufstellung eines, lt. Ihrer Aussage nach, Infostandes der politischen Meinungsbildung.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir Lichtbilder von Ihren Aufbauten vorliegen. Diese lassen eher auf einem Werbe-/Dreiecksständer schließen, nicht jedoch von einem Informationsstand.
Des Weiteren ist die reine politische Meinungsäußerung selbstverständlich erlaubt. Die politische Meinungsäußerung allein stellt jedoch noch keine politische Informationsveranstaltung dar, die unter die Regelung der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf fallen würde. Dennoch möchte ich diese Regelung weit auslegen, da Sie – insbesondere mit Berücksichtigung einer Versammlung – nicht schlechter gestellt werden sollen. Doch auch im Rahmen der (politischen) Meinungsäußerung gibt es einige Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen, sofern Sie Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum vornehmen und somit sich im Rahmen einer Sondernutzung bewegen.
Um Ihr Anliegen erneut prüfen zu können, benötige ich somit von Ihnen folgende Unterlagen:
- In dem von Ihnen benannten Zeitraum feste bzw. konkrete Tage und Uhrzeiten, die Sie für Ihr Vorhaben präferieren.
- Begründung: Diese Daten werden benötigt, um Ihre geplanten Aufbauten mit anderen Veranstaltungen, Baumaßnahmen, etc. abzugleichen. Auch wenn Ihr Vorhaben gegebenenfalls erlaubnisfrei sein könnte, so haben Sie nicht automatisch einen Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen zu bestimmten Flächen im öffentlichen Raum. Diese werden von hier aus geprüft und Ihnen – sofern möglich – freigegeben.
- Die Maße Ihrer geplanten Aufbauten.
- Falls Sie Informationsmaterial ausgeben möchten, eine Kopie / ein Muster von dem ausgehändigten Material (auch gerne eingescannt per Email).
- Sofern neben Ihnen weitere Personen bei dem von Ihm geplanten Stand mit als „Veranstalter“ auftreten sollen, eine Benennung der jeweiligen Personen.
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass Sie – wie bereits oben erwähnt – keinen Anspruch auf bestimmte Örtlichkeiten und bestimmte Zeiträume im Rahmen Ihrer Durchführung haben. Auch – um bei einem bekannten Beispiel zu bleiben – müssen politische Parteien ihre Informationsstände rechtzeitig vorher beim Ordnungsamt anzeigen. Von hier aus erfolgt dann eine (erlaubnisfreie) Freigabe oder aber auch Ablehnung, sollte die Örtlichkeit nicht geeignet sein, nicht zur Verfügung stehen oder generell für dieses Vorhaben (ggf. durch Satzung) hierfür nicht freigegeben sein.
Sofern mir die von Ihnen o.g. Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, werde ich Ihr Anliegen erneut prüfen lassen. Ohne die erforderliche Unterlagen kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Sie können die notwendigen Unterlagen gerne schriftlich, per Email oder aber auch persönlich im Rahmen der allgemeinen Geschäftszeiten dem Ordnungsamt zur Verfügung stellen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stradmann, SAR
– Teamleitung –
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Gewerberechtliche Angelegenheiten
Sondernutzung öffentlicher Straßen und Großveranstaltungen (32/323)
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
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Ergänzende Informationen (nicht in obigen E-Mails enthalten):
Düsseldorfer „Straßenordnung“: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/32/32-101 .
Düsseldorfer Sondernutzungssatzung: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/66/66-101/ .
