Über (angebliches) Fehlverhalten von OSD-Einsatzkräften

Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf), 16.02.2025

WEHRT EUCH! LEISTET WIDERSTAND GEGEN UNRECHT HIER IN DIESEM LAND!

Vorbemerkungen
Während sich reimbibel.de sonst der Aufklärung über die Bibel, die Kirchen und die staatliche Unterstützung der Kirchen widmet, geht es hier um (angebliches) Fehlverhalten von Einsatzkräften des Ordnungs- und Servicediensts (OSD) der Stadt Düsseldorf.

Zu rechtswidriger Gewalt durch Polizisten, die selten angezeigt wird, und bei der es extrem selten zu Verurteilungen kommt, siehe:
https://www.fernsehserien.de/exclusiv-im-ersten/folgen/23-staatsgewalt-wenn-polizisten-zu-taetern-werden-1304901 sowie
https://de.statista.com/infografik/24691/anzahl-der-erledigten-ermittlungsverfahren-strafverfahren-gegen-polizeibedienstete/ .

Das Problem
Der OSD hatte 2023 211 Mitarbeiter/innen im Außendienst. Dass es angesichts so vieler Mitarbeiter/innen und so vieler Einsätze in schwierigen Situationen gelegentliches Fehlverhalten und wahrheitswidrige Aussagen seitens des OSD gibt, ist nicht überraschend.

Wer nur einen Hauptschulabschluss (A) hat, nicht vorbestraft ist und das Auswahlverfahren besteht, kann seit 2022 sofort eingestellt und verbeamtet werden. Er verfügt dann über fast so viel Macht wie ein Polizist.

Eigenes Fehlverhalten einzugestehen, kann beruflich unangenehme Konsequenzen haben und daher schwerfallen.
Bei Fehlverhalten von Kolleg/inn/en wird man eher ein Auge zudrücken und als Zeuge eventuell nicht die (ganze) Wahrheit sagen. OSD, Polizei und Gerichte sind es gewohnt zusammenzuarbeiten. Das kann auch mal zu Lasten von Bürgern gehen.

1. Einige Angaben der Stadt über den OSD (7.9.2022)
„Die Arbeit im Außendienst des OSD ist abwechslungsreich und erfordert neben den notwendigen Rechtskenntnissen eine gute Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl.“
„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes die gleichen Rechte wie die Polizei.“
(Sie dürfen aber keine Schusswaffe tragen. WK)
„Der OSD überwacht die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, besonders die der Düsseldorfer Straßenordnung, des Landesimmissionsschutzgesetzes, des Landeshunde-, des Gaststätten- und des Jugendschutzgesetzes, der Sondernutzungssatzung sowie der Straßenverkehrsordnung.
Eingehenden Bürgerbeschwerden wird nachgegangen und Rat- und Hilfesuchenden möglichst unbürokratisch zur Seite gestanden.“

Näheres hier: https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/personelle-verstaerkung-neue-dienstkraefte-fuer-den-osd .

2. Zeitungsberichte über (angebliches) Fehlverhalten von OSD-Kräften
2.1
Herbst 2017
„Ein 86 Jahre alter, dementer Rentner erhält ein Knöllchen, weil er sich an einer Bushaltestelle ausgeruht hat – dieser Fall hat vergangene Woche in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Besonders in die Kritik geriet dabei der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD), dessen Mitarbeiter das Knöllchen ausgestellt hatten. Von Unverhältnismäßigkeit war die Rede, von fehlendem Fingerspitzengefühl.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-was-darf-eigentlich-der-ordnungsdienst_aid-20730617

2.2
November 2018
„Im November 2018 wird ein Obdachloser im Hofgarten von einer OSD-Streife in zivil kontrolliert. Ihm wird ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 € ausgesprochen, weil er eine Plane zwischen zwei Äste gespannt hat, um sich vor der Witterung zu schützen. Dies sei ein Vergehen nach § 5 DStO.“ https://www.fiftyfifty-galerie.de/artikel/5121/erneute-niederlage-des-osds-vor-gericht

2.3
21.02.2019
Bericht über angeblich wiederholtes Fehlverhalten zweier OSD-Einsatzkräfte gegenüber Obdachlosen
https://www.ddorf-aktuell.de/2019/02/21/osd-duesseldorf-steht-in-kritik-schikane-oder-dienst-nach-vorschrift-111587/

2.4
11.03.2019
„Fünf Zeugen, sechs verschiedene Aussagen – und ein Mitarbeiter des Ordnungsamts, der in Uniform im Zeugenstand seiner Ursprungs-Aussage komplett widerspricht: Das ist der vorläufige Zwischenstand im Amtsgerichtsprozess gegen Streetworker Oliver Ongaro.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/prozess-gegen-fiftyfifty-streetworker-oliver-ongaro-in-duesseldorf_aid-37375545
26.03.2019
„Verfahren gegen Fiftyfifty-Streetworker Ongaro eingestellt“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/prozess-in-duesseldorf-verfahren-gegen-fiftyfifty-streetworker-oliver-ongaro-eingestellt_aid-37695129
In diesem Verfahren hat ein dritter OSD-Mitarbeiter vor Gericht eine Falschaussage gemacht. Dies musste er anschließend einräumen. Allerdings musste der angeklagte Sozialarbeiter trotz erwiesener (und damit strafbarer) Falschaussage des OSD-Manns vor Gericht für die Einstellung des Verfahrens gegen ihn 500 Euro zahlen.

2.5
27.01.2022
„DÜSSELDORF: OSD-MITARBEITER ZU GELDSTRAFE VERURTEILT“
Der OSD-Mann hatte grundlos auf dem Burgplatz einen jungen Mann geohrfeigt.
Sein Kollege, der das Gleiche getan hatte, wurde mangels Beweisen freigesprochen.
https://www.antenneduesseldorf.de/artikel/duesseldorf-osd-mitarbeiter-zu-geldstrafe-verurteilt-1201193.html

2.6
19.04.2023
„Ärger mit dem städtischen Ordnungs- und Servicedienst – eine Düsseldorferin schildert ihre Erfahrungen“
https://www.express.de/nrw/duesseldorf/duesseldorferin-ueber-ordnungsdienst-maenner-waren-aeusserst-rabiat-553699

2.7
28.04.2023
„Feiernde mit Reizgas besprüht: Düsseldorfer Ordnungsamt-Mitarbeiter verurteilt“
https://www.wz.de/nrw/duesseldorf/duesseldorf-feiernde-mit-reizgas-besprueht-osd-mitarbeiter-verurteilt_aid-89370455
29.04.2023
OSD-Mitarbeiter nach Einsatz bei Abi-Fete verurteilt“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-osd-mitarbeiter-nach-einsatz-bei-abi-fete-verurteilt_aid-89367399

2.8
06.05.2023
„An der Blumenstraße soll ein Taxifahrer die 64-jährige Mitarbeiterin der Stadt beschimpft und geschlagen haben. Zu 5000 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot verdonnert, zog der Fahrer vor Gericht. Und dort machte die Mitarbeiterin des OSD keine gute Figur.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-hat-osd-mitarbeiterin-vorwuerfe-nur-erfunden_aid-89782407

2.9
29.06.2023
„Wurde Jack-Russel-Terrier von OSD-Mitarbeiter getreten?“
„Doch nach Angaben des OSD-Quartetts soll einer der Hundehalter auf die nächtliche Kontrolle wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht extrem aggressiv reagiert, soll die Einsatzkräfte beleidigt, sie sogar tätlich angegriffen – und „Coco“ dabei getreten haben, womöglich aus Versehen. Eine Zahlungspflicht für die Behandlungen des Hundes weist die Stadt also zurück. Welche der beiden Darstellungen sich nach vier Jahren jetzt noch belegen lässt, prüft das Landgericht ab dem 6. September.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-wurde-ein-jack-russel-terrier-von-osd-mitarbeiter-getreten_aid-92909347

09.09.2023
„OSD-Mitarbeiter sollen Hund verletzt haben“
„Nach einem gerichtlichen Vergleich soll die Stadt nun die Hälfte der Tierarztkosten zahlen. … Doch die OSD-Mitarbeiter leugneten irgendwelche Beobachtungen dazu, von wem der folgenschwere Tritt kam. Sicher waren sie nur jeweils darin, nicht selbst getreten zu haben.“
Rheinische Post, Wulf Kannegießer

3. Weitere Berichte
3.1
2005
Frau wird im Hofgarten von einem Hund des OSD gebissen.
„Ich bemerkte eine Gruppe von Leuten in Zivil. Zwei Frauen kamen auf mich zu, sagten, dass sie vom Ordnungsamt wären“, so Daniela Liebeck. „Ich fühlte mich bedroht und dachte nur: »Guck, dass du wegkommst!« Da packte mich die größere der beiden Frauen brutal am Arm.“ Und dann der Schock: Unvermittelt fiel der Diensthund die zierliche Frau an und biss sie ins rechte Bein. „Es hatte kein Kommando der Hundeführerin gegeben. Der Hund fiel einfach über mich her!“ https://www.ik-armut.de/inhalt/osd27-7.htm

3.2
30.09.2020
Umstrittener Vorfall im Schlosspark Eller mit drei körperlichen Angriffen des OSDs auf 75-jährigen Rentner, der für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn 2.388 € zahlen muss, davon 500 € an eine OSD-Kraft.
Bei diesem Vorfall handelte es sich um den Verfasser dieser Webseite. Ich war damals 75 Jahre alt und sah mit grauen Haaren und grauem Vollbart auch nicht wesentlich jünger aus: https://reimbibel.de/x1osd-wk-eine-woche-nach-schlosspark .
Vom OSD liegen dazu zwei – sich teilweise erheblich widersprechende – Berichte vor: Der interne OSD-Streifenbericht der drei Einsatzkräfte von 30.09.2020 und das Protokoll der kriminalpolizeilichen Vernehmung des Leiters des OSD-Trios, Herrn Christian Orth, vom 14.05.2021.

Vermutlich gibt es dazu auch einen Tagebucheintrag der Polizeiwache in Wersten. Leider hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht meiner Bitte entsprochen, diese Akte zur Einsicht freizugeben. Vermutlich enthält sie eine dritte Version des Geschehens, denn die beiden hinzugerufenen Polizisten haben die OSD-Kraft Jutta Spieß noch im Schlosspark zu den Vorfall einzeln befragt. Der Polizeikommissar Guido Ehrenreich, ca. 30 Jahre alt, hat sich danach mir gegenüber sehr unfreundlich benommen und mich wiederholt gegen meinen erklärten Willen geduzt. Gegenüber dem Polizeipräsidenten, Herrn Norbert Wesseler, hat er aber nur ein einmaliges Duzen zugegeben. Er habe mich geduzt, um die Situation zu entspannen. Herr Wesseler hat das mir gegenüber nicht beanstandet.

Bestätigen kann ich die Aussagen des OSDs, ich habe von einer Parkbank aus Nutrias gefüttert. Als ich in ca. 30 m Entfernung die OSD-Streife gesehen habe, sei ich aufgestanden und habe den Ort verlassen. Ich sei dann zweifach von hinten „fernmündlich“ aufgefordert worden, stehen zu bleiben, was ich aber nicht getan habe. Herr Orth sei mir gefolgt und habe mich überholt.

Die folgenden Aussagen des OSDs kann ich aber nicht bestätigen:
a) Herr Orth sei erst in einem Abstand von ca. drei Metern vor mir stehen geblieben.
b) Herr Orth habe sich als Ordnungsbediensteter zu erkennen gegeben.
c) Ich sei mit Fäusten auf Hüfthöhe auf ihn zugekommen.
d) Herr Orth habe mich zurückgedrängt. (Er hat mich in anderer Weise körperlich angegriffen.)
e) Ich habe nach dem Zurückdrängen die Fäuste auf Kinn/Brust-Höhe erhoben.
f) Frau Spieß habe meinen rechten Schulterbereich angefasst und versucht, beruhigend auf mich einzuwirken.
g) Ich habe Frau Spieß mit der linken Faust auf die rechte Wange geschlagen.
h) Ich habe mit der linken Faust einen Harken geschlagen und Frau Spieß im rechten Schläfenbereich getroffen.
i) Ich habe mit den „Ellebogen“ um mich gestoßen, als der OSD (erfolgreich) versucht habe, mich zu Boden zu bringen.
j) Ich habe eine Fesselung verhindert, indem ich einen Arm unter meinem Bauch verborgen und gesperrt habe.
k) Ich habe eine Fesselung verhindert, indem ich beide Arme unter meinem Bauch verborgen und gesperrt habe.

3.2.1 Strafverfolgung
Herr Christian Orth (damals ca. 30 Jahre alt), Frau Jutta Spieß (damals ca. 45 Jahre alt) und Herr Markus Bothen (damals ca. 50 Jahre alt) haben noch am gleichen Tag einen internen Streifenbericht verfasst und Strafanträge wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte o.ä. gestellt. Auf einen solchen Widerstand stehen nach § 113 StGB bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Frau Spieß hat zusätzlich eine Bestrafung nach § 114 StGB beantragt (körperlicher Angriff auf Vollzugsbeamte). Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Außerdem hat Frau Spieß Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt. Diese Strafanträge wurden zusammen mit dem Streifenbericht von der Kriminaldirektorin der Stadt, Frau Anja Heurs, an das Düsseldorfer Polizeipräsidium weitergeleitet.

Mit Schreiben vom 10.02.2021 bekam ich von Kriminalkommissar Gerdes die Nachricht, meine Vernehmung/Anhörung als Beschuldigter sei notwendig. (Dies Schreiben enthielt keinen Hinweis darauf, dass eine Aussage gegenüber der Polizei freiwillig ist.)
Ich habe daraufhin einen Rechtsanwalt beauftragt, mich in dieser Sache zu vertreten.

Wie schon oben ersichtlich, hat man als Bürger schlechte Karten, wenn man sich gegen körperlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte oder ähnliche Personen durch eigene körperliche Gewalt wehrt. Obwohl z.B. der Sozialarbeiter Ongaro Zeugen gehabt hat, die für ihn ausgesagt haben, und eine gegen ihn aussagende OSD-Kraft vor Gericht der Lüge überführt wurde, musste Ongaro für die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen ihn 500 € zahlen. Und ein zweiter OSD-Mann, der ebenfalls einen jungen Mann auf dem Burgplatz geohrfeigt hatte, wurde freigesprochen, weil nicht widerlegt werden konnte, dass der junge Mann vorhatte, den OSD-Mann anzuspucken.

Mein Fall liegt noch ungünstiger für mich, weil es keine Videoaufnahme gab, und außer den drei OSD-Kräften und mir niemand am Tatort war. Ich habe daher damals befürchtet, dass man vor Gericht nicht mir, sondern den drei gegen mich aussagenden Amtspersonen glauben würde. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt gebeten, eine Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen mich zu beantragen. Um das zu erreichen, hat mein Anwalt mit Schreiben vom 24.09.2021 der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass körperliche Gewalt zunächst vom OSD angewendet wurde. Weiter schrieb er:
„Ich meine aber, dass hier jedenfalls die Voraussetzungen des § 153a StPO gegeben sind. Deshalb rege ich eine Einstellung des Verfahrens an. An der vorgeschlagenen doch stattlichen Summe sehen Sie auch, dass es meinem Mandanten nicht daran gelegen ist, eventuelle eigene Fehler zu bagatellisieren.“ Mein Anwalt hat eventuelle eigene Fehler, aber nicht die unterstellten Straftaten eingeräumt. Um eine Einstellung zu erreichen, war dies vage Schuldeingeständnis nötig.

Als Fehler betrachte ich, dass ich der zweifachen Aufforderung des OSDs stehenzubleiben nicht gefolgt bin (Ich wusste nicht, dass die schwarz uniformierten Personen Hilfspolizisten der Stadt waren; bei Polizisten wäre ich natürlich stehen geblieben.) Angesichts des Fehlens anderer Personen war es außerdem nicht klug, dass ich mich gegen die Freiheitsberaubung durch Frau Jutta Spieß (Festhalten meines rechten Unterarms) gewehrt habe. (Nachdem ich zuvor auf den körperlichen Angriff von Herrn Christian Orth nicht reagiert hatte.)

Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat mir Staatsanwalt Philipp Prochazka mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren gegen mich sei endgültig eingestellt worden.

3.2.2 Meine ausführlichen Dienstaufsichtsbeschwerden
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens habe ich mich zunächst auf 16 Seiten beim Leiter des OSDs, Herrn Wolfgang Lukoschat, beschwert. In diesem Schreiben habe ich ausführlich geschildert, was sich tatsächlich im Schlosspark ereignet hat. Leider hat Herr Lukoschat es nicht für angebracht gehalten, mir zu antworten.

Der Leiter des Ordnungsamts, Herr Dr. Sebastian Veelken, hat sich hinter der unwahren Behauptung verschanzt, der Sachverhalt sei gerichtlich aufgearbeitet worden. Meine (ebenfalls ausführliche) Beschwerde bei ihm enthielte außer meiner „persönlichen Wahrnehmung“ keine „neuen Informationen„. Anscheinend hat sich Herr Dr. Veelken meine Beschwerde bei Herrn Lukoschat nicht genau angesehen. Dieser Beschwerde war zu entnehmen, das es gegen mich kein Gerichtsverfahren, sondern nur ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegeben hat, das gegen Zahlung von 1.500 € eingestellt wurde.

Die Ordnungsdezernentin, Frau Britta Zur, die nach kurzen Zwischenlandungen in Gelsenkirchen (als Polizeipräsidentin) und Düsseldorf ihren Posten erfreulicherweise zum 1.9.2024 verlassen hat, hat sich offensichtlich meine Beschwerde ebenfalls nicht genauer angesehen und eine Hauptverhandlung gegen mich herbeifantasiert. Sie sieht kein Fehlverhalten ihrer Dienstkräfte. Frau Zur war elf Jahre lang Staatsanwältin in Düsseldorf und hat sich dabei besonders mit Gewalt gegen Einsatzkräfte befasst und gefordert, dass entsprechende Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. Ein Glück, dass sie 2021 nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft war.

Frau Claudia Preuss, die mir für Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller geantwortet hat, hat mir mitgeteilt:
„Im Ergebnis ist die Stellungnahme des Dezernates für Ordnung, Bürgerservice und Sport daher unabhängig davon, ob es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist oder zuvor das Ermittlungsverfahren gegen Auflagen eingestellt wurde, zutreffend.“

Die Stadt Düsseldorf hat meine ausführlichen und gut gegründeten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht ernst genommen. Sie ist nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ bzw. „Man kennt sich, man hilft sich“ verfahren. Ich habe mich deshalb auch noch bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Motto „Wunder gibt es immer wieder“ über die Stellungnahme des Oberbürgermeisters beschwert. Die Bezirksregierung hat mir mitgeteilt, Herr Dr. Keller hätte meine Beschwerde prüfen lassen, es liege daher kein Dienstvergehen von Herrn Dr. Keller vor.

3.2.3 Folgen für den Beschuldigten
Durch die Übergriffe der OSD-Einsatzkräfte bin ich körperlich leicht, finanziell erheblich und psychisch schwer geschädigt worden.
Am oberen linken Unterarm habe ich eine Hautabschürfung erlitten, die aber gut verheilt ist.
Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens musste ich 1.000 € an einen Kinderkrebshilfe-Verein zahlen sowie 500 € an Frau Jutta Spieß. (Frau Spieß hatte meinen rechten Unterarm festgehalten, wogegen ich mich gewehrt habe.) Meine Anwaltskosten betrugen 300 €, an Gebühren musste ich 588,34 € erstatten.

Psychisch bin ich vor allem dadurch geschädigt worden, dass mich zwei oder drei OSD-Kräfte zu Boden gebracht haben. Dort lag ich einige Minuten bäuchlings auf dem Boden. Über meinen rechten Arm, der mir auf den Rücken gedreht worden war, wurde so starker Druck auf meinen Oberkörper ausgeübt, dass ich nur noch schwer Luft bekam. Später war ich monatelang einer Strafverfolgung mit Androhung schwerer Strafen ausgesetzt. Bei einer letztinstanzlichen Verurteilung hätte ich 15 Jahre lang als vorbestraft gegolten. Das hätte es mir unmöglich gemacht, eventuell die letzten Jahre meines Lebens in Asien zu verbringen. Auch das hat mich sehr belastet.

Leider würde ich eine Verurteilung wegen übler Nachrede riskieren, wenn ich im Folgenden genau beschreiben würde, was sich im Schlosspark tatsächlich ereignet hat. Auch das empfinde ich als sehr ärgerlich. § 186 StGB lautet nämlich:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

3.2.4 Ungereimtheiten in den Darstellungen des OSDs
Die Glaubwürdigkeit der Aussagen des OSDs wird dadurch herabgesetzt, dass sich der von Herrn Christian Orth, Herrn Markus Bothen und Frau Jutta Spieß gemeinsam verfasste Streifenbericht und das Protokoll der polizeilichen Vernehmung von Herrn Orth in wesentlichen Punkten unterscheiden. Mich schwer belastende Aussagen stehen zum Teil nur in einem der Berichte oder sie widersprechen sich. Außerdem gibt es Tatsachen zu meiner Person, die die mir vorgeworfene Haupttat (Schlag mit der linken Faust gegen die Wange oder Schläfe von Frau Spieß) zwar nicht eindeutig widerlegen, sie aber als wenig wahrscheinlich erscheinen lassen. Bei der polizeilichen Vernehmung wurden die Einsatzkräfte stärker entlastet, und ich wurde stärker belastet. Insgesamt erscheinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der OSD-Kräfte angebracht.

Wie mich die Einsatzkräfte zu Boden gebracht haben, wurde vom OSD nicht vollständig beschrieben. Im Protokoll der polizeilichen Vernehmung von Herrn Orth steht dazu nur:
Dann habe ich den Betroffenen unter den Kiefer gegriffen, den Kopf damit überstreckt, zeitgleich mit meinem linken Oberschenkel seine Hüfte blockiert und ihn nach hinten gewogen. Durch diese Technik hat der Herr das Gleichgewicht verloren. Anschließend wurde er von mir bäuchlings auf den Boden gelegt.

Ich spürte sofort nach meiner Gegenwehr einen sehr starken Druck auf meinen Rücken. Vermutlich hat Frau Spieß meinen Unterarm nicht losgelassen, sondern ist etwas nach links getreten und hat mir den Arm auf den Rücken gedreht (Polizeigriff). Hätte sie das nicht getan, hätte Herr Orth kaum Platz gehabt, um mit seinem linken Oberschenkel meine Hüfte zu blockieren. Frau Spieß hat vermutlich damit gerechnet, dass ich mich gegen sie wehre. Von einem Griff unters Kinn und einem Überstrecken des Kopfs habe ich nichts bemerkt. Ich fühlte mich wie in einer großen Brandungswelle, habe die Orientierung verloren und weiß nicht, wie ich tatsächlich zu Boden gebracht wurde. Den OSD-Berichten ist nicht zu entnehmen, wie Frau Spieß oder die dritte OSD-Kraft, Herr Markus Bothen, bei diesem brutalen Vorgehen gegen mich geholfen haben.

Dr. Wolfgang Klosterhalfen, wk@reimbibel.de