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Missbrauchsvertuscher Kardinal Joseph Ratzinger

Missbrauchsvertuschung im Vatikan. Drei Dokumentationen von Wolfgang Klosterhalfen.
https://reimbibel.de/wp-content/uploads/Johannes-Paul-Marcial-Maciel-Degollado.pdf
https://reimbibel.de/wp-content/uploads/Ratzinger-Missbrauch.pdf
https://reimbibel.de/wp-content/uploads/Franziskus-Missbrauch.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_römisch-katholischen_Kirche_in_Deutschland

Kardinal Joseph Ratzinger verzögerte oder verhinderte als Präfekt der Kongregation für den Glauben bei mindestens vier verbrecherischen Priestern die Entlassung aus dem Priesterdienst

Von Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf, Stand: 30.9.2018

25.3.1977

Dr. Joseph Ratzinger wird von Papst Paul VI. zum Erzbischof von München und Freising ernannt.

1980

Der sexuell übergriffige Pfarrer Peter Hullermann, der u.a. einen elfjährigen Jungen zum Oralsex gezwungen hatte, wird 1980 mit Zustimmung von Erzbischof Ratzinger von Essen aus ins Bistum München und Freising versetzt. Dort soll er entgegen der Warnung eines Psychiaters bald wieder Kontakt zu Kindern gehabt haben. 1986 wird er wegen Missbrauchs zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe (!) verurteilt.

Auch danach soll er noch als Priester in Garching häufig Kontakt zu Minderjährigen gehabt haben. Ratzingers Generalvikar Gerhard Gruber hat sich als verantwortlich für die mangelnde Beaufsichtigung Hullermanns erklärt. Inzwischen hat Huber erklärt, er sei dazu gedrängt worden.

In der Zusammenfassung eines Untersuchungsberichts einer Anwaltskanzlei zu Missbrauch im Bistum München heißt es am 2.12.2010, es habe dort umfangreiche Aktenvernichtungen gegeben.

Nachtrag vom 20.01.2022: Ein am 20.01.2022 veröffentlichter 1893 Seiten starker Bericht der Anwaltskanzlei Westphal, Spieker und Watzl über Missbrauch und dessen Vertuschung im Bistum München-Freising belastet u.a. Kardinal Ratzinger und Bischof Marx. Eine besonders üble Rolle scheint auch Dr. Wolf gespielt zu haben, der sogar Strafanzeige gegen eines der Opfer gestellt hat. Insgesamt ein guter Beitrag zum weiteren Niedergang der widerlichen röm.-katholischen Kirche. https://westpfahl-spilker.de/wp-content/uploads/2022/01/WSW-Gutachten-Erzdioezese-Muenchen-und-Freising-vom-20.-Januar-2022.pdf

1982-2005

Herr Dr. Ratzinger war unter Papst Johannes Paul II. als Leiter der Kongregation für den Glauben von März 1982 bis April 2005 verantwortlich für die Bearbeitung sexueller „Missbrauchsfälle“. Er hat in dieser Zeit nicht gegen „Crimen sollicitationis“ protestiert, und er hat 2001 durch das Rundschreiben an ca. 5000 katholische Bischöfe „De Delictis graviboribus“ (Über schwerere Delikte) im Auftrag von Johannes Paul II. zumindest indirekt zur Vertuschung von sexuellem Missbrauch aufgerufen: „Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung.“

Verteidiger dieser Schrift argumentieren, eine solche Geheimhaltung beziehe sich nur auf kircheninterne juristische Verfahren. Intern gemachte Aussagen von Priestern, Bischöfen, Opfern und Zeugen werden dadurch aber „eingefroren“, denn sie dürfen nicht in einem anderen Kontext wiederholt werden. Siehe dazu:

In die Zuständigkeit von Herrn Dr. Ratzinger als Präfekt der Kongregation für den Glauben fielen u.a. die folgenden besonders schwerwiegenden Fälle:

Fall 1: Priester Stephen Kiesle

14.2.1947

Geburt

14.2.1947
19.5.1972

Priesterweihe

19.5.1972
November 1977 bis Mai 1978

Kiesle vergeht sich sexuell an mindestens sechs Knaben im Alter von 11 bis 13 Jahren.

November 1977 bis Mai 1978
August 1978

Verurteilung

Verurteilung wegen Sexualverbrechen an Knaben zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Kiesle hatte der Anklage nicht widersprochen.

August 1978
25.4.1981

Bitte um Entlassung (1)

Reverend Dabovich, unter dem K. ab 1971 tätig war, teilt dem Präfekten der Kongregation für den Glauben mit, Kiesle sei wegen mangelnder Reife und Spiritualität nicht für den Priesterdienst geeignet. Er unterstütze Kiesles Bitte, aus dem Priesterdienst entlassen zu werden.

25.4.1981
8.5.1981

Bitte um Entlassung (2)

Reverend Crespin, unter dem Kiesle die letzen drei Jahre vor seiner Verurteilung tätig war, bittet den Präfekten der Kongregation für den Glauben, Kiesles Wunsch nach Entlassung aus dem Priesterdienst nachzukommen.

8.5.1981
19.6.1981 und 7.7.1981

Bitte um Entlassung (3)

Der Bischof von Oakland, John S. Cummins, teilt Papst Johannes Paul II. mit, Kiesle bitte um Entlassung aus dem Priesterdienst, und er unterstütze dessen Petition.

19.6.1981 und 7.7.1981
17.11.1981

Kardinal Ratzinger

Kardinal Ratzinger bittet den Bischof von Oakland, John S. Cummins, um eine Reihe von Unterlagen.

17.11.1981
1.2.1982

Bitte um Entlassung (4)

Bischof Cummins bittet den neuen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, Kiesles Wunsch nach Entlassung nachzukommen.

1.2.1982
11.2.1982

Unterlagen

Die Diözese Oakland schickt vom Vatikan angefordertes Material an Kardinal Ratzinger.

11.2.1982
24.9.1982

Nachfrage (1)

Referend Mockel erkundigt sich für die Diözese Oakland bei Kardinal Ratzinger nach dem Stand der Dinge und fragt, ob eventuell noch etwas fehlt, um die Petition zum Abschluss zu bringen.

24.9.1982
21.10.1982

Keine Auskunft

Die Kongregation für den Glauben teilt der Diözese mit, es könnten zur Zeit keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

21.10.1982
13.9.1985

Nachfrage (2)

Bischof Cummins erinnert Kardinal Ratzinger an die Petition Kiesles und fragt nach dem Stand der Dinge.

13.9.1985
6.11.1985

Ratzinger verzögert zum Schutz der Kirche

Der Präfekt der Kongregation für den Glauben, Kardinal Joseph Ratzinger, teilt Bischof Cummins in lateinischer Sprache mit, man müsse das Wohl der Kirche (Ecclesiae Universalis bonum) berücksichtigen sowie den möglichen Schaden, den eine Entlassung in der Gemeinde hervorrufen könnte (detrimenta, quae dispensationis concessio in christifidelium communitate provocare potest). Zu beachten sei auch, dass der Antragsteller noch jung sei (attenta iuvenili praesertim oratoris aetate).

Man müsse diesen Fall noch genauer prüfen, was längere Zeit in Anspruch nehmen würde. (Oportet proinde hanc Congregationem subjicere huiuscemodi casus accuratiori examini, quod longius temporis spatium necessario requiret.)

Siehe dazu auch:
https://www.andersonadvocates.com/wp-content/uploads/2019/12/Fr.-Stephen-Kiesle-Documents.pdf

6.11.1985
12.12.1985

…going to sit on it…

Referend Mockel teilt in einem internen Memorandum in Hinblick auf den Brief Ratzingers dem Bischof von Oakland mit:
„My own reading of this letter is that basically they are going to sit on it until Steve gets quite a bit older.“

12.12.1985
1985-1988

Weiter Zugang zu Jugendlichen

Kiesle hat weiterhin in einer Gemeinde Zugang zu Jugendlichen: “Then, from 1985 until 1988, Kiesle volunteered as a youth minister at St. Joseph’s in Pinole.“
(Quelle)

1985-1988
13.3.1987

Entlassung

Kiesle wird vom Vatikan aus dem Priesterdienst entlassen. Welche Nachforschungen der Vatikan von Juni 1981 bis März 1987 angestellt hat, bleibt rätselhaft.

13.3.1987

Über den Fall Kiesle:

www.youtube.com/watch?v=TnxwgDxxAUY ( BBC Panorama – What the Pope knew)
www.youtube.com/watch?v=0px0b5_wvR8&feature=player_embedded (AP-Bericht, 2:31 min.)
www.stern.de/panorama/missbrauchsskandal-ratzinger-entliess-paedophilen-priester-erst-nach-jahren-1557439.html

Fall 2: Priester Marcial Maciel Degollado

Eine weitere Dokumentation der Vertuschung dieses Falls durch Kardinal Ratzinger und vor allem durch Papst Johannes Paul II:
http://www.reimbibel.de/Johannes-Paul-Marcial-Maciel-Degollado.htm

Fall 3: Kardinal Hans H. Groer, Erzbischof von Wien

„Accused publicly 1995 of abusing boys and young monks. Retired as archbishop soon after, age 75, with JP II saying Christ too faced „unjust accusations.“ Named head of priory 1996. Removal announced early 1998, after more victims surfaced. Schönborn and 3 others confirmed Groër’s abuses February 1998. Resigned April 1998 from all duties. Remained cardinal and Vienna archbishop emeritus. Some estimated 2,000 victims. Died 2003.”
https://www.bishop-accountability.org/bishops/global-list-of-accused-bishops/

Bei diesem Fall gibt es viele offene Fragen und es könnte sein, dass Kardinal Ratzinger im Vatikan ausgebremst wurde:
https://www.nytimes.com/2010/04/27/world/europe/27vienna.html

Andererseits könnte es auch sein, dass er schon vor der Ernennung von Groer zum Erzbischof von Wien gut über dessen sexuelle Übergriffe informiert war. In jedem Fall ist klar, dass Groer bald nachdem ihm öffentlich Missbrauch vorgeworfen wurde, als Erzbischof von Wien zurücktreten musste. Er ist nie vor ein
Kirchengericht oder weltliches Gericht gestellt worden.

Hier eine Chronik bekannt gewordener Ereignisse:
https://derstandard.at/1250027/Chronologie-der-Causa-Groer

Fall 4: Priester Lawrence Murphy

„Murphy war von 1950 bis 1974 in der St. John’s School in St. Francis, einer Einrichtung für gehörlose Kinder in Wisconsin tätig. Obwohl bereits in den 1950er Jahren Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, wurde er 1963 Leiter der Schule. Die Vorwürfe eines gehörlosen Jungen wurden 1973 von den staatlichen
Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Murphy wurde vom Erzbischof von Milwaukee, William Edward Cousins, im Mai 1974 nach Superior versetzt, wo er weitere 24 Jahre in Gemeinden, Schulen und einer Jugendstrafanstalt arbeitete. … Erst Erzbischof Rembert Weakland beschäftigte sich ab 1993 näher mit dem Fall und beauftragte einen Sozialarbeiter mit der Untersuchung. Murphy erklärte dem Beauftragten, er habe 200 Kinder „missbraucht“ und fühle keinerlei Reue.[6]“

https://de.wikipedia.org/wiki/Lawrence_C._Murphy

Bericht der New York Times: Vatican Declined to Defrock U.S. Priest Who Abused Boys
http://www.nytimes.com/2010/03/25/world/europe/25vatican.html

Fall 5: Priester Michael Teta

Um den Sexualverbrecher Michael Teta in den Laienstand zurückzuversetzen, benötigte der Vatikan 12 Jahre:

Anhang:
Im Juli 2008 hat Herr Dr. Ratzinger als Papst in Sydney öffentlich um Entschuldigung gebeten und von Bedauern, Mitgefühl und Scham gesprochen. Zu einem Eingeständnis eigenen Versagens war er aber anscheinend nicht bereit.
https://www.welt.de/politik/article2229069/Papst-entschuldigt-sich-fuerMissbrauch.html

Herr Dr. theol. Joseph Aloisius Ratzinger, der sich als Benedikt XVI. in seiner päpstlichen Pracht für den Stellvertreter Jesu auf Erden hielt, sagte am 16.9.2010:
„Es ist auch sehr traurig, dass die kirchlichen Behörden nicht genügend wachsam waren und nicht schnell und entschieden genug die notwendigen Maßnahmen ergriffen.“

Zur Missbrauchsvertuschung durch Herrn Dr. Ratzinger gehören auch die Seligsprechung des Missbrauchsvertuschers Karol Jozef Wojtyla alias Johannes Paul II am 1.5.2011 und dessen Heiligsprechung am 27.4.2014.

Dr. Joseph Ratzinger ist außerdem mitschuldig an den millionenfachen psychischen Schädigungen von Kindern durch Angst (z.B. vor der Hölle) und Schuldgefühle (z.B. im Zusammenhang mit Onanie) auslösende kirchliche Indoktrination. Mit dem von ihm unterstützten Kondom- und Abtreibungsverbot hat er ebenfalls psychisches Leid, gesundheitliche Schäden und sogar Todesfälle in Kauf genommen.

Diese Schandtaten Ratzingers sowie dessen Missbrauchsvertuschung sind Gegenstand einer Strafanzeige der Rechtsanwälte Dr. Sailer und Dr. Hetzel beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag:
https://www.kanzlei-sailer.de/papst-strafanzeige-2011.pdf

„Aktivisten des US-amerikanischen Missbrauchsopferverbandes „Survivors Network of those Abused by Priests“ (SNAP) und der Menschenrechtsorganisation „Center for Constitutional Rights“ (CCR) haben am Freitag in Wien bestätigt, Klage gegen den Vatikan und namentlich gegen Papst Benedikt XVI. bei dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht zu haben. Dem Vatikan werden in dem über 20.000-seitigen Dossier u.a. „Verbrechen gegen
die Menschlichkeit“, sowie die systematische Verheimlichung und Vertuschung von “Missbrauchsfällen“ vorgeworfen.“
http://derstandard.at/1315006556805/Den-Haag-Missbrauchsklagegegen-Papst-beim-Strafgerichtshof
https://www.documentcloud.org/documents/249634-snap-hague-filingpress-release-german.html

Schreiben an den Ankläger des Strafgerichtshofs:
http://www.documentcloud.org/documents/250303-final-germansurvivors-network-art-15.html
http:// www.bishopaccountability.org/CCR/2011_09_13_CCR_Victims_Communication.pdf

Zu den Problemen solcher Prozesse hat der renommierte britische Anwalt Geoffrey Robertson ein Buch geschrieben:
ANGEKLAGT: DER PAPST.
Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen.
Gabriele-Verlag, Marktheidenfeld, Sept. 2011-11-07 Amazon: http://tinyurl.com/cya68n4

(Sachliche Kritik an der Schrift von Robertson ist mir willkommen. Kritik an der Ausrichtung des Verlags beeindruckt mich nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Deschner, Dawkins, Hitchens, Flach), ist es bisher kaum möglich, ein kirchenkritsches Buch bei einem renommierten deutschen Verlag unterzubringen.)

Herr Dr. Ratzinger war qua Amt seit März 1982 bis zu seinem Rücktritt als Papst im Februar 2013 einer der Hauptverantwortlichen für die „Missbrauchs“vertuschung in allen römisch-katholischen Bistümern der Welt gewesen. Er hat das (vermeintliche) Wohl von klerikalen Sexualverbrechern und das seiner Kirche über das von tausenden von Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen gestellt. Er hat durch zwei Rundschreiben an alle (ca. 5000) katholischen Bischöfe und durch seine Verzögerungstaktik dazu beigetragen, dass schwer belastete oder sogar innerkirchlich geständige oder sogar schon weltlich verurteilte Priester und sonstige Angehörige seiner Kirche noch weitere Kinder sexuell „missbrauchen“ konnten.

Als Papst schrieb Herr Dr. Ratzinger zur Eröffnung des Priesterjahres 2009 an seine Priester: „Leider gibt es auch Situationen, die nie genug beklagt werden können, in denen es die Kirche selber ist, die leidet, und zwar wegen der Untreue einiger ihrer Diener. Die Welt findet dann darin Grund zu Anstoß und Ablehnung. Was in solchen Fällen der Kirche am hilfreichsten sein kann, ist weniger die eigensinnige Aufdeckung der Schwächen ihrer Diener, als vielmehr das erneute und frohe Bewusstsein der Größe des Geschenkes Gottes, das in leuchtender Weise Gestalt angenommen hat in großherzigen Hirten,
in von brennender Liebe zu Gott und den Menschen erfüllten Ordensleuten, in erleuchteten und geduldigen geistlichen Führern.“

16.6.2009
Auch heute noch sieht man nur die Spitze des Eisbergs. Sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche wurden nicht nur vom Vatikan, sondern auch auf vielen Ebenen unterhalb der vatikanischen vertuscht:

  • Viele Opfer haben aus Angst und Scham geschwiegen.
  • Viele Erziehungsberechtigte und andere Erwachsene haben den Opfern nicht geglaubt. Eine zusätzliche Traumatisierung.
  • Viele Erziehungsberechtigte haben aus Angst und Scham geschwiegen.
  • Viele Erziehungsberechtigte sind finanziell abgefunden worden, wobei ihnen auferlegt wurde, über den „Missbrauch“ zu schweigen.
  • Oft haben Kirchengemeinden ihr Bistum nicht informiert.
  • Oft haben Bischöfe dafür gesorgt, dass der „Missbrauch“ nicht in die kirchlichen Akten kam oder Eintragungen wieder entfernt oder Akten vernichtet wurden, dass Fälle nicht öffentlich bekannt wurden, dass nicht Strafanzeigen erstattet wurden, dass Täter in andere Gemeinden versetzt wurden, dass die neuen Gemeinden nicht informiert wurden. Es ist auch zu vermuten, dass Bischöfe auf Staatsanwälte eingewirkt haben, damit Verfahren eingestellt werden.
  • Oft haben Bischöfe nicht den Vatikan informiert.

Die „Missbrauchs“akten des Vatikans sind ein Staatsgeheimnis.

Der vatikanische Pseudostaat von Mussolinis Gnaden (Lateranvertrag von 1929) schützt sich durch seinen rechtlichen Sonderstatus vor Strafverfolgung. Wegen des großen Einflusses der Kirchen ist es für Journalist/inn/en bis heute schwierig und zum Teil unmöglich, offen und kritisch über klerikalen „Missbrauch“ zu berichten.

Dass Herrn Dr. Ratzinger im September 2011 vor dem Deutschen Bundestag sprechen durfte, ist – nicht nur wegen dessen unverantwortlichem Verhalten in Hinblick auf die Sexualdelikte – eine Schande für die Demokratie in Deutschland. Dr. Joseph Ratzinger hätte besser als Angeklagter vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag ausgesagt.

„Dass Priester missbrauchen, wird systematisch vertuscht – bis hoch zum Papst. Patrick Wall würde seine Tochter niemals auf eine katholische Schule schicken. Ein Interview mit dem ehemaligen Benediktinermönch.“

https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/die-kirche-muss-ihre-haltungzum-sex-aendern/1969730.html

Stellungnahme der Uno:
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/unobericht-zu-katholischer-kirche-report-der-doppelmoral-a-951744.html

Text des Schreibens der Uno:
http://netzwerkb.org/wpcontent/uploads/2014/02/CRC_C_VAT_CO_2_16302_E.pdf

Verschiedene Informationen zu „Missbrauch“ und „Missbrauchs“vertuschung in der römisch-katholischen Kirche

Einen Eindruck von dem Umfang und der Scheußlichkeit der (bisher aufgedeckten) Verbrechen, die römisch-katholische Priester, Mönche, Nonnen, Bischöfe, Angestellte von katholischen Heimen usw. weltweit begangen haben, vermittelt der folgende Übersichtsartikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche

Besonders viele Mitglieder der römisch-katholischen Kirche leben in Südamerika, Afrika und Asien. Hier hat noch kaum eine Aufklärung des klerikalen „Missbrauchs“ stattgefunden. Dass vermutlich in Deutschland besonders umfangreich vertuscht wurde, legen Studien aus den USA, Irland und den Niederlanden nahe. In diesen Länder sind staatliche Untersuchungskommissionen tätig gewesen. In den USA wurden etwa 10.000 Priester beschuldigt, in Irland erhielten 12.000 Opfer jeweils 65.000 Euro an Kompensationszahlungen.

Zum größeren Teil nicht von der Kirche, sondern vom Staat! In den USA gingen wegen hoher Entschädigungszahlungen etliche Diözesen pleite. In Deutschland hat der Staat, haben vor allem dessen Staatsanwaltschaften, auf der ganzen Linie versagt. Stattdessen durfte die Organisation der Täter ab 2010 sich selbst bemühen, ab 1945 in den verschiedenen Bistümern begangene Straftaten aufzuklären.

Einen ernstzunehmenden Versuch, durch eine relativ unabhängige Kommission frühere Straftaten aufzuklären, hat aber unter Kardinal Marx das Bistum München und Freising unternommen. Diese Untersuchung belegt wie massiv – vermutlich auch in anderen Bistümern – vertuscht wurde. Zwischen 1945 und 2009 gab es zahlreiche sexuelle und sonstige Übergriffe durch Priester, Diakone und andere pastorale Mitarbeiter. Dazu liegt öffentlich die Zusammenfassung des Untersuchungsberichts durch die Kanzlei Westphal, Spilker und Wastl vor:
https://www.erzbistum-muenchen.de/media/media14418720.PDF (Der ganze umfangreiche Bericht wird geheim gehalten.)

Demnach haben „Aktenvernichtungen in erheblichem Umfang stattgefunden“ und es wurden „weitreichende Aktenbestände außerhalb des Ordinariats in
Privatwohnungen eingelagert“. Letztere Akten wiesen „teilweise offenkundige Lücken“ auf. Wegen eines euphemistischen und verharmlosenden Sprachgebrauchs könne aus Sicht der Gutachter das Tatgeschehen und die Auswirkungen für die Opfer oftmals nur erahnt werden.

Im September 2018 wurde bekannt, dass in einer viel zu späten und nicht vom Staat in Auftrag gegebenen Untersuchung Wissenschaftler über Fragebögen, die den Diözesen ausgehändigt wurden, feststellten:

„1670 Kleriker wurden zwischen 1946 und 2014 als Missbrauchsbeschuldigte innerhalb ihrer Kirche aktenkundig. 3677 Kinder und Jugendliche wurden nach Lage der Akten mutmaßlich zu Opfern. 4,4 Prozent aller Kleriker sollen im genannten Zeitraum Minderjährige sexuell missbraucht haben. „Diese Zahl stellt eine untere Schätzgröße dar“, heißt es in einer offiziellen Zusammenfassung der Studie.“

https://www.zeit.de/2018/38/sexueller-missbrauch-bischoefe-kirche-studie

Neben den Fragebögen wurden noch andere Methoden verwendet. Wie Prof. Dreßing am 27.9.2018 bei der Pressekonferenz der DBK mitteilte (s. Video im Internet), gab es noch weitere Opfer: 645 in wurden in Strafakten gefunden, 214 durch Interviews und 69 durch anonyme Online-Befragung. In der Summe sind das 4.605 Opfer, wobei die Zahl der Falschbeschuldigungen gering und das Dunkelfeld groß sein dürfte. Bei den in den Personalakten gefundenen Übergriffen gab es in 50.8% der Fälle (angeblich) anale, orale oder vaginale Penetrationen.
https://www.youtube.com/watch?v=SwmBxh2Og4c (Dreßing ab 12. Minute)

„Die Strafakten wurden uns von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Wir haben insgesamt 243 Strafakten beschuldigter Kleriker ausgewertet und 77 Strafakten von Beschuldigten in anderen Institutionen.“
https://www.daserste.de/information/talk/maischberger/faktencheck/faktencheck-Missbrauch-in-der-katholischen-Kirche-aufklaeren-oder-vertuschen100.html

Summe der Beschuldigten, die in Bistumsakten und Strafakten gefunden wurden: 1.990. Dazu kommen noch die Beschuldigten aus Interviews und anonymen Umfragen.

Sexuelle und sonstige verbrecherische Übergriffe auf schutzbefohlene Kinder und Jugendliche hat es auch zwischen 1945 und 1975 in Heimen
der evangelischen und der katholischen Kirche gegeben.

Hunderttausende von Kindern wurden – oft ohne ausreichenden Grundihren Eltern entrissen, auf vielfältige Weise jahrelang körperlich misshandelt, psychisch terrorisiert, als Arbeitskräfte ausgebeutet und um ihre Bildungschancen gebracht. Auch dieses dunkle Kapitel ist bisher nicht angemessen aufgearbeitet worden. Nur einem kleinen Teil der Betroffenen wurden bisher – ziemlich magere – Geldbeträge überwiesen.

Die systematische Vertuschung von Sexualverbrechen durch Kleriker ist bei der römisch-katholischen Kirche nicht zuletzt eine Folge der Überzeugung, es gäbe außerhalb dieser Kirche kein Heil:

[Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] „glaubt fest, bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter – des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt. …“ Josef Neuner und Heinrich Roos: Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung. Regensburg 1992, Nr. 381.

Wer dies glaubt und über sexuelle Straftaten von Klerikern öffentlich spricht, schädigt das Ansehen der angeblich einzig seligmachenden Kirche, provoziert Kirchenaustritte und nimmt in Kauf, dass viele Menschen dem „ewigen Feuer“ verfallen.

Bischöfen war und ist aufgrund der päpstlichen Schreiben „Crimen sollicitationis“ (1962) und „De delictis graviboribus“ (2001, 2010) zumindest indirekt verboten, von sexuellem „Missbrauch“ die betreffenden Gemeinden oder die zuständigen Staatsanwaltschaften oder die Medien zu informieren. Diese Rundschreiben ordnen nämlich an, „Missbrauchs“fälle als „päpstliches Geheimnis“ zu behandeln.

Aus „Crimen sollicitationis“ von Kardinal Ottavani, Kongregation für den Glauben, Rom, 1962:

  1. Since, however, in dealing with these causes, more than usual care and concern must be shown that they be treated with the utmost confidentiality, and that, once decided and the decision executed, they are covered by permanent silence (Instruction of the Holy Office, 20 February 1867, No. 14), all those persons in any way associated with the tribunal, or knowledgeable of these matters by reason of their office, are bound to observe inviolably the strictest confidentiality, commonly known as the secret of the Holy Office, in all things and with all persons, under pain of incurring automatic excommunication, ipso facto and undeclared, reserved to the sole person of the Supreme Pontiff, excluding even the Sacred Penitentiary. …
  2. No Ordinary is ever to omit informing the Holy Office immediately upon receiving any denunciation of the crime of solicitation. …
  3. All these official communications shall always be made under the secret of the Holy Office; and, since they are of the utmost importance for the common good of the Church, the precept to make them is binding under pain of grave sin.”
    https://www.vatican.va/resources/resources_crimensollicitationis-1962_en.html

Aus “De delictis gravioribus”, Rom, 18.5.2001

“… Die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten, die bei der Feier der Sakramente oder gegen die Sittlichkeit begangen werden, sind: … Straftat gegen die Sittlichkeit, nämlich: die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen. Nur diese oben namentlich aufgezählten Straftaten sind der Glaubenskongregation als Apostolischem Gerichtshof vorbehalten. Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechenden Vorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen; das Recht zur Berufung gegen das Urteil ersten Grades, sowohl auf Seiten des Angeklagten und seines Verteidigers als auch auf Seiten des Kirchenanwalts, besteht allein beim Obersten Gericht dieser Kongregation. … Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung. … + Joseph Kardinal Ratzinger Präfekt + Tarcisio Bertone S.D.B. Sekretär“
https://web.archive.org/web/20030131161955/https://unituebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/023.htm

Ratzinger sorgte sich mehr um das Ansehen der Kirche und die Täter als um deren bisherige und eventuell zukünftigen Opfer. Spätestens nach Auffliegen des Canisius-Skandals Ende Januar 2010 hätte Papst Benedikt XVI. weltweit seine Bischöfe anweisen müssen, bei hinreichend begründetem Verdacht auf sexuelle Straftaten die Staatsanwaltschaft zu informieren und entsprechende Anweisungen an die ihnen untergebenen Kleriker weiterzugeben. Das hat er aber anscheinend nie getan. Es ging ihm weniger um Aufklärung und Schutz der Schutzbedürftigen als um das Wohl der Täter und seiner Kirche.

Ein guter Übersichtsartikel von Prof. Lüdecke zur kirchenrechtlichen Problematik bei der Behandlung von Sexualdelikten innerhalb der katholischen Kirche:
https://web.archive.org/web/20150511112530/http://www.zerg.unibonn.de/veranstaltungen/zerg-aktuell/sexueller-missbrauch-von-kindernund-jugendlichen-durch-priester.-statement-aus-kirchenrechtlicher-sichtfussnoten

Stellungnahme der Initiative „Eckiger Tisch“ vom 9.2.2022: https://hpd.de/artikel/ratzinger-aeussert-sich-vorwuerfen-schmierentheater-geht-weiter-20104

Missbrauchsvertuschung durch Papst Johannes Paul II.:
https://reimbibel.de/JP2.htm

Missbrauchsvertuschung durch Papst Franziskus:
https://reimbibel.de/missbrauchsvertuschung-durch-papst-franziskus/

Studie zur Missbrauchsvertuschung in Osnabrück und Hamburg:
https://www.domradio.de/video/missbrauch-pflichtverletzungen-des-bistums-osnabrueck

Verfasser: Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, wk [ät] reimbibel.de

https://hpd.de/artikel/ratzinger-war-kein-heiliger-20956

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