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Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck spricht Ungläubigen das Menschsein ab: Strafanzeige!

Militärbischof Overbeck hat 2012 vor deutschen Generälen und Admiralen in Lourdes Atheisten das Menschsein abgesprochen und es damit in meine Sammlung von hetzerischen Äußerungen prominenter Christen geschafft: https://reimbibel.de/hetze .

Da Franz-Josef Overbeck als leitender Angestellter einer hoch problematischen und nicht nur vor 1945 schwer mit Verbrechen belasteten Organisation leider einen erheblichen Einfluss auf die Politik (inklusive des § 217 StGB zur Verhinderung des ärztlich assistierten Suizids), die Medien und die Meinungsbildung in Deutschland hatte und immer noch hat, stelle ich im Folgenden Informationen und Meinungen zu der unverschämten Hetze von Overbeck gegen Ungläubige zur Verfügung.

Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf


Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 14.5.2012

Einschreiben mit Rückschein

Herrn
Dr. Franz-Josef Overbeck
– persönlich –
Bistum Essen
Zwölfling 16
45127 Essen

Sehr geehrter Herr Dr. Overbeck,

mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie in einer Ansprache anlässlich der 54. Soldatenwallfahrt in Lourdes im Mai 2012 behauptet haben:

„Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“

Ich verstehe Sie so, dass Sie areligiösen Menschen das Menschsein absprechen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob areligiöse Menschen für Sie Untermenschen oder Tiere sind, oder wie Ihre Behauptung zu verstehen ist.

Mit freundlichem Gruß,


Bis heute habe ich von Herrn Dr. Overbeck oder seinem Büro keine schriftliche Antwort erhalten. Aber am 22.12.2016 hat Bischof Overbeck – auf seine „Predigt“ in Lourdes angesprochen – im Funkhaus des WDR in Köln mündlich erklärt, er habe niemand das Menschsein abgesprochen. (Siehe unten, Nachtrag vom 29.12.2016)

Das entspricht nicht der Wahrheit, wie ein Video seiner Ansprache dokumentiert:

Bischof Overbeck sagte in Lourdes – neben weiterem klerikal-chauvinistischem Unsinn – wörtlich:

„Menschen zeigen: ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein. Mir scheint das nicht nur für unseren Seelsorge-Auftrag, sondern auch für die politischen Folgen all dessen, was wir weltweit erleben, noch von viel höherer Bedeutung zu sein, als den meisten Verantwortungsträgern bewusst ist.“


Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 22.5.2012

Staatsanwaltschaft Essen
45130 Essen

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte Sie zu prüfen, ob es sich bei den folgenden Äußerungen des Essener Bischofs Dr. Franz-Josef Overbeck (Bischofshaus, Burgplatz 2, 45127 Essen) um Straftaten im Sinne des §130 StGB (Volksverhetzung)  handelt, wonach u.a. zu bestrafen ist, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Herr Dr. Overbeck hat in seiner Eigenschaft als Militärbischof im Mai 2012 in Lourdes (Frankreich) eine Rede gehalten, die man sich seit dem 12.5.2012 auf youtube ansehen und anhören kann:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Vx5Bq-JgdJg

Darin sagte er wörtlich:

„dass es es kein rechtes Denken vom Menschen gibt ohne Gott“ (4:02)

„was das Staatswesen und das Rechtsdenken angeht, sonst zu katastrophalen Folgen führt, wenn wir uns nicht auf eine solche Grundlage (gemeint ist eine religiöse Rückbindung) beziehen…” (4:40)

„Menschen zeigen: ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“ (5:33)
Dem 2005 veröffentlichten „Eurobarometer“ der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass nur noch 47% der Deutschen an einen Gott glauben. 25% glauben an ein höheres Wesen oder dergleichen, 25% glauben weder an einen Gott noch an ein höheres Wesen.
Quelle: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_225_report_en.pdf   (Seite 11)

Etwa 50% der Deutschen spricht Herr Dr. Overbeck ein „rechtes Denken vom Menschen“ ab. Mindestens die etwa 30 Prozent der Deutschen, die von christlicher Seite als Atheisten bezeichnet werden, stellen nach Overbeck eine Gefahr für das Staatswesen und das Rechtsdenken mit potentiell katastrophalen Folgen dar. Diesen Atheisten sowie weiteren religionsfreien Menschen oder ihre Religion nicht praktizierenden Christen spricht Overbeck sogar das Menschsein ab! Obwohl die Bischöfe Meisner, Mixa und Müller sowie weitere katholische Kirchenführer schon häufig sog. Atheisten als moralisch minderwertig diffamiert haben, und obwohl immer wieder Christen mit Parolen wie „Moral braucht Gott“ oder „Ohne Gott ist alles erlaubt“ öffentlich Stimmung gegen Atheisten machen, stellt die Behauptung, ohne Religion und ohne die gelebte Praxis von Religion gäbe es kein Menschsein, eine neue Qualität katholisch inspirierter Hetze dar.

In einem Interview sagte Herr Dr. Overbeck: „Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.“
http://www.domradio.de/aktuell/81798/sinnvoll-und-wichtig.html

Weiter soll Herr Dr. Overbeck gesagt haben, die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens: http://www.domradio.de/aktuell/81785/die-letzte-wahl.html

Etwa die Hälfte der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr sind nicht gläubig. Sie werden von Herrn Dr. Overbeck als weniger gewissenhaft herabgesetzt. Anscheinend ist er auch der Auffassung, dass Soldaten ohne Gottvertrauen den Anforderungen ihres Berufes nicht voll gewachsen sind.

Es ist mit der in Deutschland geltenden und gegen den Widerstand der Kirchen errungenen Meinungs- und Religionsfreiheit nicht vereinbar, dass Herr Dr. Overbeck die Menschenwürde von großen Teilen der Bevölkerung dadurch angreift, dass er sie beschimpft, verächtlich macht, verleumdet und ihnen sogar das Menschsein abspricht.

Mit freundlichem Gruß,

(Dr. Wolfgang Klosterhalfen)


Strafanzeige von Herrn Matthias Krause (Singapur, 29.5.2012)

http://skydaddy.wordpress.com/2012/05/30/neue-anzeige-gegen-militarbischof-overbeck/

Strafanzeige von Herrn Dr. Heinrich Klussmann (Germering, 30.5.2012)

http://gbs-muc.de/sites/default/files/download/hklussmann-anzeige-gegen-bischof-overbeck.pdf
(Link funktioniert nicht mehr.)

hpd-Interview mit Herrn Dr. Klussmann (28.6.2012)

http://hpd.de/node/13651

Die Staatsanwaltschaft Essen hat ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Overbeck eingeleitet, dann aber wieder eingestellt. Es sei fraglich, ob die Tat in Frankreich mit Strafe bedroht sei, dass die Rede im Internet verbreitet wurde, sei dem Beschuldigten nicht vorzuwerfen, die Rede sei nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Ferner zog die Staatsanwaltschaft zur Begründung der Einstellung ein BVG-Urteil heran. Darin heißt es:

 „Danach ist vielmehr erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.“

Siehe http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100204_1bvr036904.html Punkt 28

Aber genau das ist geschehen: Menschen ohne Religion werden von Herrn Dr. Overbeck nicht als gleichwertige Persönlichkeiten angesehen, sondern als unterwertige Wesen ohne Menschsein behandelt. Es handelt sich um einen Angriff auf die Menschenwürde durch eine pauschale Abwertung der Persönlichkeit.

Kommentar zur Einstellung der Ermittlungen von Arik Platzek: http://hpd.de/node/13706

Offener Brief der Giordano-Bruno-Stiftung an den Verteidigungsminister:

http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/brief-bdv.pdf

Nachtrag vom 9.2.2016:

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat zum §130 StGB u.a. wie folgt Stellung genommen:

„Als Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist das Diffamieren von Bevölkerungsgruppen sowohl durch Tatsachenbehauptungen wie auch durch Werturteile erfasst. Erforderlich ist zusätzlich ein Angriff auf die Menschenwürde. Zur Erfüllung des Tatbestands ist deshalb grundsätzlich erforderlich, dass der Angriff gegen den Persönlichkeitskern des Opfers, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist.“

https://www.bundestag.de/blob/190798/a52bed78fd61296f7a3ea11e84e7c12e/volksverhetzung-data.pdf S. 2, unten

Nachtrag vom 30.12.2016:

Am 22.12.2016 habe ich Herrn Dr. Overbeck im WDR-Funkhaus als Zuhörer bei einer Podiumsdiskussion in einem Nebensatz auf seine „Predigt“ in Lourdes angesprochen:

„… und ich bin nicht ein Christ und ich praktiziere nicht das Christentum und mir wird von Ihnen auch schon mal nebenbei übrigens das Menschsein abgesprochen, was ich etwas ärgerlich finde, das haben Sie vor Soldaten in Lourdes getan …“.

Overbeck entgegnete, er habe „niemandem sein Menschsein abgesprochen, sondern in jener Predigt nur gesagt, für uns als Christen ist kein Mensch ohne Gott denkbar und darum gehen wir auch mit allen Menschen entsprechend um“.

Die Moderatorin der Diskussion zum Thema „Gott ohne Volk“, Frau Judith Schulte-Loh, sagte daraufhin erläuternd:

„Es ist eine Formulierung 2012, wenn ich das recht entsinne, die Sie gemacht haben, die eine große Diskussion ausgelöst hat, weil sie in dieser Formulierung, die ein wenig anders war, als Sie sie jetzt  zitiert haben, zumindest in den Reaktionen, die ich darauf gelesen habe, man schon hineininterpretieren konnte oder sehen konnte, dass diejenigen, die keine Christen sind, keine Menschen sind.“

Darauf antwortete Overbeck:

„Das hab ich nie gesagt und dem würde ich auch strikt widersprechen und deutlich machen: Es ging mir in der damaligen Predigt darum, dass wir in all unseren ethischen Entscheidungen, wenn es um den Menschen geht, als Christen immer grundsätzlich von Gott ausgehen und deshalb keinen Menschen denken können, ohne Gott.“

Meine Einlassung, die oben zitierte Aussage von Frau Schulte-Loh und die Antworten von Bischof Overbeck sind hier nachzuhören: https://www.youtube.com/watch?v=BJ2QMurh-i8 (ab 55:35)

Zu Overbecks religiös motiviertem Einsatz für den § 217 StGB, zu dem ich Verfassungsbeschwerde eingelegt habe – www.reimbibel.de/217.htm -, habe ich hier was geschrieben: www.reimbibel.de/Bischof-Overbeck-Sterbehilfe-Verbotsgesetz-217-StGB.htm .

Nachtrag vom 1.10.2023

Bischof Overbeck ist 2011 einem Missbrauchsvorwurf gegen seinen Vorgänger, den Essener Kardinal Hengsbach, nicht nachgegangen, weil er den Vorwurf für nicht glaubwürdig hielt und der Vatikan ihn als nicht plausibel bezeichnet hatte.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-09/bistum-essen-franz-josef-overbeck-missbrauch-franz-hengsbach