Dr. Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf), 29.1.2025
WEHRT EUCH! LEISTET WIDERSTAND GEGEN UNRECHT HIER IN DIESEM LAND!
Vorbemerkungen
Während sich reimbibel.de sonst der Aufklärung über die Bibel und die Kirchen widmet, geht es hier um (angebliches) Fehlverhalten von Einsatzkräften des Ordnungs- und Servicediensts (OSD) der Stadt Düsseldorf.
Zu rechtswidriger Gewalt durch Polizisten, die selten angezeigt wird, und bei der es extrem selten zu Verurteilungen kommt, siehe:
https://www.fernsehserien.de/exclusiv-im-ersten/folgen/23-staatsgewalt-wenn-polizisten-zu-taetern-werden-1304901 sowie
https://de.statista.com/infografik/24691/anzahl-der-erledigten-ermittlungsverfahren-strafverfahren-gegen-polizeibedienstete/ .
Das Problem
Der OSD hatte 2023 211 Mitarbeiter/innen im Außendienst. Dass es angesichts so vieler Mitarbeiter/innen und so vieler Einsätze in schwierigen Situationen gelegentliches Fehlverhalten und wahrheitswidrige Aussagen seitens des OSD gibt, ist nicht überraschend.
Wer nur einen Hauptschulabschluss (A) hat, nicht vorbestraft ist und das Auswahlverfahren besteht, kann seit 2022 sofort eingestellt und verbeamtet werden. Er verfügt dann über fast so viel Macht wie ein Polizist.
Eigenes Fehlverhalten einzugestehen, kann beruflich unangenehme Konsequenzen haben und daher schwerfallen.
Bei Fehlverhalten von Kolleg/inn/en wird man eher ein Auge zudrücken und als Zeuge eventuell nicht die (ganze) Wahrheit sagen. OSD, Polizei und Gerichte sind es gewohnt zusammenzuarbeiten. Das kann auch mal zu Lasten von Bürgern gehen.
1. Einige Angaben der Stadt über den OSD (7.9.2022)
„Die Arbeit im Außendienst des OSD ist abwechslungsreich und erfordert neben den notwendigen Rechtskenntnissen eine gute Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl.“
„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes die gleichen Rechte wie die Polizei.“ (Sie dürfen aber keine Schusswaffe tragen. WK)
„Der OSD überwacht die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, besonders die der Düsseldorfer Straßenordnung, des Landesimmissionsschutzgesetzes, des Landeshunde-, des Gaststätten- und des Jugendschutzgesetzes, der Sondernutzungssatzung sowie der Straßenverkehrsordnung.
Eingehenden Bürgerbeschwerden wird nachgegangen und Rat- und Hilfesuchenden möglichst unbürokratisch zur Seite gestanden.“
Näheres hier: https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/personelle-verstaerkung-neue-dienstkraefte-fuer-den-osd .
2. Zeitungsberichte über (angebliches) Fehlverhalten von OSD-Kräften
2.1
Herbst 2017
„Ein 86 Jahre alter, dementer Rentner erhält ein Knöllchen, weil er sich an einer Bushaltestelle ausgeruht hat – dieser Fall hat vergangene Woche in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Besonders in die Kritik geriet dabei der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD), dessen Mitarbeiter das Knöllchen ausgestellt hatten. Von Unverhältnismäßigkeit war die Rede, von fehlendem Fingerspitzengefühl.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-was-darf-eigentlich-der-ordnungsdienst_aid-20730617
2.2
November 2018
„Im November 2018 wird ein Obdachloser im Hofgarten von einer OSD-Streife in zivil kontrolliert. Ihm wird ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 € ausgesprochen, weil er eine Plane zwischen zwei Äste gespannt hat, um sich vor der Witterung zu schützen. Dies sei ein Vergehen nach § 5 DStO.“ https://www.fiftyfifty-galerie.de/artikel/5121/erneute-niederlage-des-osds-vor-gericht
2.3
21.02.2019
Bericht über angeblich wiederholtes Fehlverhalten zweier OSD-Einsatzkräfte gegenüber Obdachlosen
https://www.ddorf-aktuell.de/2019/02/21/osd-duesseldorf-steht-in-kritik-schikane-oder-dienst-nach-vorschrift-111587/
2.4
11.03.2019
„Fünf Zeugen, sechs verschiedene Aussagen – und ein Mitarbeiter des Ordnungsamts, der in Uniform im Zeugenstand seiner Ursprungs-Aussage komplett widerspricht: Das ist der vorläufige Zwischenstand im Amtsgerichtsprozess gegen Streetworker Oliver Ongaro.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/prozess-gegen-fiftyfifty-streetworker-oliver-ongaro-in-duesseldorf_aid-37375545
26.03.2019
„Verfahren gegen Fiftyfifty-Streetworker Ongaro eingestellt“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/prozess-in-duesseldorf-verfahren-gegen-fiftyfifty-streetworker-oliver-ongaro-eingestellt_aid-37695129
In diesem Verfahren hat ein dritter OSD-Mitarbeiter vor Gericht eine Falschaussage gemacht. Dies musste er anschließend einräumen. Allerdings musste der angeklagte Sozialarbeiter trotz erwiesener (und damit strafbarer) Falschaussage des OSD-Manns vor Gericht für die Einstellung des Verfahrens gegen ihn 500 Euro zahlen.
2.5
27.01.2022
„DÜSSELDORF: OSD-MITARBEITER ZU GELDSTRAFE VERURTEILT“
Der OSD-Mann hatte grundlos auf dem Burgplatz einen jungen Mann geohrfeigt.
Sein Kollege, der das Gleiche getan hatte, wurde mangels Beweisen freigesprochen.
https://www.antenneduesseldorf.de/artikel/duesseldorf-osd-mitarbeiter-zu-geldstrafe-verurteilt-1201193.html
2.6
19.04.2023
„Ärger mit dem städtischen Ordnungs- und Servicedienst – eine Düsseldorferin schildert ihre Erfahrungen“
https://www.express.de/nrw/duesseldorf/duesseldorferin-ueber-ordnungsdienst-maenner-waren-aeusserst-rabiat-553699
2.7
28.04.2023
„Feiernde mit Reizgas besprüht: Düsseldorfer Ordnungsamt-Mitarbeiter verurteilt“
https://www.wz.de/nrw/duesseldorf/duesseldorf-feiernde-mit-reizgas-besprueht-osd-mitarbeiter-verurteilt_aid-89370455
29.04.2023
„OSD-Mitarbeiter nach Einsatz bei Abi-Fete verurteilt“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-osd-mitarbeiter-nach-einsatz-bei-abi-fete-verurteilt_aid-89367399
2.8
06.05.2023
„An der Blumenstraße soll ein Taxifahrer die 64-jährige Mitarbeiterin der Stadt beschimpft und geschlagen haben. Zu 5000 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot verdonnert, zog der Fahrer vor Gericht. Und dort machte die Mitarbeiterin des OSD keine gute Figur.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-hat-osd-mitarbeiterin-vorwuerfe-nur-erfunden_aid-89782407
2.9
29.06.2023
„Wurde Jack-Russel-Terrier von OSD-Mitarbeiter getreten?“
„Doch nach Angaben des OSD-Quartetts soll einer der Hundehalter auf die nächtliche Kontrolle wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht extrem aggressiv reagiert, soll die Einsatzkräfte beleidigt, sie sogar tätlich angegriffen – und „Coco“ dabei getreten haben, womöglich aus Versehen. Eine Zahlungspflicht für die Behandlungen des Hundes weist die Stadt also zurück. Welche der beiden Darstellungen sich nach vier Jahren jetzt noch belegen lässt, prüft das Landgericht ab dem 6. September.“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-wurde-ein-jack-russel-terrier-von-osd-mitarbeiter-getreten_aid-92909347
09.09.2023
„OSD-Mitarbeiter sollen Hund verletzt haben“
„Nach einem gerichtlichen Vergleich soll die Stadt nun die Hälfte der Tierarztkosten zahlen. … Doch die OSD-Mitarbeiter leugneten irgendwelche Beobachtungen dazu, von wem der folgenschwere Tritt kam. Sicher waren sie nur jeweils darin, nicht selbst getreten zu haben.“ Rheinische Post, Wulf Kannegießer
3. Weitere Berichte
3.1
2005
Frau wird im Hofgarten von einem Hund des OSD gebissen.
„Ich bemerkte eine Gruppe von Leuten in Zivil. Zwei Frauen kamen auf mich zu, sagten, dass sie vom Ordnungsamt wären“, so Daniela Liebeck. „Ich fühlte mich bedroht und dachte nur: »Guck, dass du wegkommst!« Da packte mich die größere der beiden Frauen brutal am Arm.“ Und dann der Schock: Unvermittelt fiel der Diensthund die zierliche Frau an und biss sie ins rechte Bein. „Es hatte kein Kommando der Hundeführerin gegeben. Der Hund fiel einfach über mich her!“ https://www.ik-armut.de/inhalt/osd27-7.htm
3.2
30.09.2020
OSD-Einsatzkräfte bringen 75-jährigen Rentner zu Boden und erstatten Strafanträge gegen ihn
Am 30.9.2020 wurde ich im Schlosspark Eller von OSD-Kräften zweifach körperlich angegriffen und nach leichter Gegenwehr zu Boden gebracht. Ich war damals 75 Jahre alt und sah mit grauen Haaren und grauem Vollbart auch nicht wesentlich jünger aus: https://reimbibel.de/x1osd-wk-eine-woche-nach-schlosspark .
Die OSD-Streife bestand aus Herrn Christian Orth als Leiter, Frau Jutta Spieß und Markus Bothen. Herr Orth war damals ca. 30 Jahre alt, Frau Spieß ca. 45 und Herr Bothen ca. 50 Jahre. Herr Orth, Frau Spieß und Herr Bothen haben noch am gleichen Tag einen Streifenbericht verfasst, in dem sie mich schwerer Straftaten bezichtigt haben. Sie haben außerdem Strafanträge wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte gestellt. Auf einen solchen Widerstand stehen nach § 113 StGB bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Frau Spieß hat zusätzlich eine Bestrafung nach § 114 StGB beantragt (körperlicher Angriff auf Vollzugsbeamte). Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen.
Ich habe damals befürchte, dass man vor Gericht nicht mir, sondern den drei gegen mich aussagenden Amtspersonen glauben würde. Deshalb habe ich einen Anwalt gebeten, eine Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen mich zu beantragen. Um das zu erreichen, hat mein Anwalt ein vages Schuldeingeständnis formuliert:
https://reimbibel.de/vetter-20210719-an-staduess-einstellung/ .
Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat mir Staatsanwalt Prochazka mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren gegen mich sei endgültig eingestellt worden. Dazu musste ich zuvor 1.000 € an einen Verein für Kinderkrebshilfe und leider auch 500 € an Frau Spieß zahlen.
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens habe ich mich zunächst auf 16 Seiten beim Leiter des OSD, Herrn Wolfgang Lukoschat, beschwert. Dieser hat mir nicht geantwortet.
Der Leiter des Ordnungsamts, Herr Dr. Sebastian Veelken, hat sich hinter der Behauptung verschanzt, der Sachverhalt sei gerichtlich aufgearbeitet worden. Meine Beschwerde bei ihm enthielte außer meiner „persönlichen Wahrnehmung“ keine neuen Informationen. Es hat aber bisher kein Gerichtsverfahren gegen mich gegeben, sondern nur ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren.
Die Ordnungsdezernentin, Frau Britta Zur, die nach kurzen Zwischenlandungen in Gelsenkirchen (als Polizeipräsidentin) und Düsseldorf ihren Posten erfreulicherweise zum 1.9.2024 verlassen hat, hat eine Hauptverhandlung gegen mich herbeifantasiert. Sie sieht kein Fehlverhalten ihrer Dienstkräfte. Frau Zur war elf Jahre lang Staatsanwältin in Düsseldorf und hat sich dabei besonders mit Gewalt gegen Einsatzkräfte befasst und gefordert, dass entsprechende Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. Ein Glück, dass sie 2021 nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft war.
Frau Claudia Preus, die mir für Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller geantwortet hat, hat mir mitgeteilt:
„Im Ergebnis ist die Stellungnahme des Dezernates für Ordnung, Bürgerservice und Sport daher unabhängig davon, ob es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist oder zuvor das Ermittlungsverfahren gegen Auflagen eingestellt wurde, zutreffend.“
Die Stadt Düsseldorf hat meine ausführlichen und gut gegründeten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht ernst genommen. Sie ist nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ bzw. „Man kennt sich, man hilft sich“ verfahren. Ich habe mich deshalb auch noch bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Motto „Wunder gibt es immer wieder“ über die Stellungnahme des Oberbürgermeisters beschwert. Die Bezirksregierung hat mir mitgeteilt, Herr Dr. Keller hätte meine Beschwerde prüfen lassen, es liege daher kein Dienstvergehen von Herrn Dr. Keller vor.
Bei seiner kriminalpolizeilichen Vernehmung am 14.5.2021 hat Herr Christian Orth gegenüber dem Streifenbericht wichtige Angaben weggelassen, hinzugefügt oder verschärft. Diese Darstellung war noch stärker als der Streifenbericht geeignet, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei mir nicht um einen normalen Bürger, sondern um einen gefährlichen Psychopathen handelt.
Ich würde hier gern detailliert beschreiben, was sich tatsächlich im Schlosspark abgespielt hat. Mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird jedoch stark dadurch eingeschränkt, dass außer den OSD-Einsatzkräften und mir keine weitere Person bei der Auseinandersetzung zwischen dem OSD-Trio und mir anwesend war. Bei Aussagen von mir, die geeignet sind, eine OSD-Kraft in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, droht mir daher eine Strafanzeige gemäß § 186 StGB (üble Nachrede). Außerdem würde ich eine Wiederaufnahme des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen mich und eine letztinstanzliche Verurteilung gemäß § 113 StGB und § 114 StGB sowie erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten, evtl. auch Kosten für Gutachten, riskieren. Ich muss deshalb im Folgenden leider etliche Aussagen des OSDs unwidersprochen stehen lassen. Ich kann aber belegen, dass der Streifenbericht und das Vernehmungsprotokoll in wesentlichen Punkten nicht übereinstimmen: https://reimbibel.de/x7osd-tabelle .
Anmerkungen zu den widersprüchlichen bzw. nicht übereinstimmenden Aussagen des OSDs:
a) Bei der Polizei hat Herr Orth zusätzlich behauptet, ich hätte mich körperlich aufgebaut und auf Gürtelhöhe die Fäuste geballt. Meine Schritte seien schnell gewesen, und ich hätte seine Hand berührt. Das steht so nicht im Streifenbericht. Glaubwürdig wären diese Aussagen nur, wenn man annehmen würde, dass ich damals nicht voll zurechnungsfähig war und mir eingebildet hätte, dass ich durch diese Drohgebärden Herrn Orth dazu bewegen kann, mir aus dem Weg zu gehen. Meine Zurechnungsfähigkeit war aber weder damals noch sonst eingeschränkt. Ziel der nachträglichen Dramatisierung war es offensichtlich, zu unterstreichen, dass Herr Orth von mir bedroht wurde. Denn nur wegen dieser angeblichen Bedrohung durch mich, war zu rechtfertigen, dass Frau Spieß wenig später meinen rechten Unterarm festgehalten hat.
b) Im Gegensatz zum Streifenbericht hat Frau Spieß laut Vernehmungsprotokoll nicht meinen rechten Unterarm „angefasst“, sondern meinen rechten Schulterbereich. Das ist nicht wahr und dient vermutlich dem Zweck, den Grund für meine Gegenwehr, nämlich das Festhalten meines rechten Unterarms zu unterschlagen. Während man beim Streifenbericht noch die Ansicht vertreten kann, dass ich in Notwehr gehandelt habe, könnte ein Angriff durch mich unter diesen Umständen nicht mehr als Notwehr eingestuft werden. Allein schon der genannte Widerspruch (Unterarm versus Schulter) zeigt, dass den Aussagen von Herrn Orth gegenüber Skepsis angebracht ist.
c) Laut Streifenbericht habe ich die rechte Wange, laut Vernehmungsprotokoll die rechte Schläfe getroffen. Auch hier hat Herr Orth meine angebliche Tat dramatisiert. Denn durch einen Schlag gegen die Schläfe hätte Frau Spieß einen Gehirnschaden erleiden können. Dass ich Frau Spieß überhaupt eine Verletzung zugefügt habe, hat der OSD nicht behauptet. In ihrem Strafantrag hatte Frau Spieß zunächst das Feld „Körperverletzung“ angekreuzt, aber dann wieder gestrichen. Ein Foto oder Attest zu einer Verletzung hat der OSD nicht vorgelegt.
Ich hatte vor diesem Zwischenfall zwei Selbstverteidigungskurse für Senioren besucht (Caritas und Rotes Kreuz). Diese Kurse wurden von im Kampfsport sehr erfahrenen jungen Männern geleitet (schwarzer Gürtel). In diesen jeweils etwa zehn Doppelstunden umfassenden Kursen wurde immer wieder trainiert, niemals mit der Faust, sondern – um sich nicht Finger zu brechen – stattdessen mit der Handwurzel zu schlagen. Auch das spricht stark dagegen, dass ich so roh war, einer körperlich sehr kleinen Frau mit der Faust gegen die Wange oder die Schläfe zu schlagen. Gegen eine solche Gewaltbereitschaft sprechen auch die folgenden Tatsachen: Ich war schon 75 Jahre alt, Diplom-Psychologe und Außerplanmäßiger Professor für Medizinische Psychologie, nicht vorbestraft, seit 1968 in Düsseldorf lebend in meinem sozialen Umfeld nicht als gewalttätig bekannt. Dass eine solche Person eines Tages einen wesentlich jüngeren Mann mit seinen Fäusten bedroht und einer körperlich kleinen Frau mit der Faust gegen den Kopf schlägt, kann zwar nicht 100%ig ausgeschlossen werden, erscheint aber sehr unwahrscheinlich. Ich stand auch nicht unter Alkohol oder Drogen. Der OSD hat das auch nicht behauptet. Tatsächlich habe ich nur versucht, Frau Spieß mit meiner flachen linken Hand von mir wegzustoßen. Dabei wird sie maximal eine Prellung ihrer rechten Schulter erlitten haben.
Weder im Streifenbericht noch bei der Vernehmung ist beschrieben worden, in welcher Position mein rechter Unterarm war, als Frau Spieß ihn – unnötigerweise – ergriffen hat. Im Streifenbericht steht: „Als der Betroffene weggedrückt wurde, erhob dieser die Fäuste.“ Im Vernehmungsprotokoll steht: „Aus diesem Grund habe ich ihn von mir weggedrückt. Dann hat der seine geballten Fäuste auf Brust/ Kinn Höhe erhoben.“ Hätte Frau Spieß meine Hände in dieser Position ergriffen, hätte ich versuchen können, mich von ihr durch Zurückziehen des Arms zu befreien. Sie hat meinen Unterarm aber ergriffen als dieser an meinem Körper herabhing und für Herrn Orth nicht gefährlich war. Meine Friedfertigkeit hatte ich ja gerade auch dadurch unter Beweis gestellt, dass ich auf das angebliche Zurückdrängen durch Herrn Orth nicht mit einem Gegenangriff auf ihn reagiert habe.
Dieser Bericht wird in Kürze fortgesetzt.
Dr. Wolfgang Klosterhalfen, wk@reimbibel.de