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Gegendarstellung

Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 23.7.2013

Herrn
Michael Vogler
Westdeutsche Zeitung
Königsalle 27
40212 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Vogler,
ich fordere Sie auf, die folgende Gegendarstellung abzudrucken:

Gegendarstellung
In der WZ vom 11.7.2013 wurde unter der Überschrift „Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert“ auf Seite 15 über mich behauptet: „Wolfgang Klosterhalfen … schrieb deshalb eine neunseitige Eingabe an den Beschwerdeausschuss der Stadt, in dem er wortreich beklagt, dass die Stadtbücherei partout nicht seinen Kaufempfehlungen für Bücher wie: „Wer zur Hölle will schon in den Himmel?“ oder „Der Jesus-Wahn“ folgen will.“
Hierzu stelle ich fest: Ich habe mich nicht auf neun Seiten wortreich beklagt. Drei der neun Seiten stammen von der Stadt Düsseldorf, der Beschwerdeteil meiner Eingabe hat nur etwas über vier Seiten, auf denen ich ausführlich begründe, warum ich die empfohlenen Bücher für nicht zu speziell, sondern geeignet für die Stadtbücherei halte.

Die WZ schrieb weiter: „Elf religions- und kirchenkritische Bücher schlug Klosterhalfen vor, zwei hat die Stadtbücherei immerhin angeschafft oder bestellt.“
Hierzu stelle ich fest: Die Stadtbücherei hat wiederholt alle elf Bücher als zu speziell abgelehnt. Erst nach meiner Beschwerde beim Ausschuss wurde eins dieser Bücher angeschafft.

Ferner schrieb die WZ: „CDU-Sprecher Christian Rütz … kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe.“
Hierzu stelle ich fest: Ich habe nicht „die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation“ bezeichnet, sondern geschrieben, dass „bisher keine Verbrecherorganisation so viel Schaden angerichtet hat wie die Kirchen.“

Düsseldorf, den 23.7.2013, Dr. Wolfgang Klosterhalfen

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