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Bekenntnisschulen in NRW

Außer den 1889 Gemeinschaftsgrundschulen gab es 2020/21 in NRW 803 römisch-katholische und 89 evangelische Grundschulen. Dadurch wurden viele befreundete Kinder getrennt, und es wurden ihnen und ihren Eltern unnötig lange Schulwege zugemutet. Weniger als die Hälfte der Schüler/innen von Bekenntnisschulen (bzw. deren Eltern) haben das „richtige“ Bekenntnis, müssen aber am jeweiligen Religionsunterricht teilnehmen. Gegen diese aberwitzigen Bekenntnisschulen protestiert seit 2009 die überkonfessionelle Bürgerinitiative „Kurze Beine – Kurze Wege“: https://www.kurzebeinekurzewege.de/ueber-uns/ .

Auch konfessionsfreie und muslimische Eltern müssen über ihre Steuern den Religionsunterricht und die Bekenntnisschulen mitbezahlen. Dies steht im Widerspruch zu Artikel 3 (3) GG: „Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Zur juristischen Situation siehe https://hpd.de/artikel/staatliche-bekenntnisschule-nrw-nordrhein-westfalen-an-einem-anachronismus-festhaelt-20330 . Siehe dort auch in den Kommentaren ein Gedicht von W. Klosterhalfen und ein Text von Udo Endruscheit. Zum Religionsunterricht in NRW siehe https://reimbibel.de/religionsunterricht .

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