Verfasser dieser Beschwerden und dieser Internetseite: Dr. Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf
- 1. Abschrift des von Alexander Schulte verfassten Artikels in der WZ:
- 2. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim verantwortlichen Redakteur der WZ (24.7.2013)
- 3. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim Deutschen Presserat (30.9.2013)
- 4. Entscheidung des Deutschen Presserats (4.12.2014)
- 5. Klosterhalfen an den Deutschen Presserat (E-Mail, 28.1.2014, Kopie an Alexander Schulte)
- 6. Schulte an Klosterhalfen (E-Mail, 28.1.2014)
- 7. Klosterhalfen an Schulte (E-Mail, 29.1.2014)
- Zum Hintergrund des skandalösen WZ-Artikels
1. Abschrift des von Alexander Schulte verfassten Artikels in der WZ:
Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert
BESCHWERDE Petent verlangt den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern – blitzt aber ab.
Von Alexander Schulte
Ist die Stadtbücherei etwa ein heimlicher Verteidiger des Christentums? Oder umgekehrt: Werden bekennende Atheisten und Gottesleugner bei der Buchanschaffung systematisch benachteiligt? So sieht das Wolfgang Klosterhalfen. Und schrieb deshalb eine neunseitige Eingabe an den Beschwerdeausschuss der Stadt, in dem er wortreich beklagt, dass die Stadtbücherei partout nicht seinen Kaufempfehlungen für Bücher wie: „Wer zur Hölle will schon in den Himmel?“ oder „Der Jesus-Wahn“ folgen will.
Elf religions- und kirchenkritische Bücher schlug Klosterhalfen vor, zwei hat die Stadtbücherei immerhin angeschafft oder bestellt. Bei allen anderen lautete das Diktum im Kern: zu speziell.
Norbert Kamp, der Leiter der Stadtbücherei, erklärte noch einmal die Grundprinzipien der Institution: Neben Aktualität und Qualität ist für uns stets die Nachfrage der Kunden ein entscheidendes Kriterium.“ Und da sei Religion in keiner Facette ein besonderer Renner – gerade mal 0,4 Prozent der Ausleihen lassen sich dem Themenspektrum zuordnen.
CDU und FDP stützen Stadtbücherei und weisen Kritik zurück
Kamp betonte, man führe durchaus auch strikt kirchenkritische Autoren, wies zugleich aber darauf hin, dass Stadtbüchereien keine Universitätsbibliotheken seien. Und dass man natürlich fast alle Buchwünsche zumindest binnen ein paar Tagen per Fernleihe erfüllen könne.
Die Politik folgte dieser Argumentation mehrheitlich. CDU-Sprecher Christian Rütz sprach von „plausiblen Erklärungen“ Kamps´ und kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe.
2. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim verantwortlichen Redakteur der WZ (24.7.2013)
Bericht von A. Schulte in der WZ am 11.7.2013
Sehr geehrter Herr Vogler,
der Bericht von Herrn Alexander Schulte „Atheist fühlt sich diskriminiert“ mit dem Untertitel „BESCHWERDE Petent verlangt den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern – und blitzt ab.“ ist ein Lehrbuchbeispiel für schlechten Journalismus. Er ist einseitig, stellt wesentliche Tatsachen falsch dar oder unterschlägt sie und ist geeignet, mich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Die von Herrn Alexander Schulte referierte Behauptung der Stadtbücherei, alle elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritische Bücher seien zu speziell, ist nicht haltbar. Ich habe dies in meiner schriftlichen sowie in meiner mündlich vor dem Ausschuss vorgetragenen Beschwerde ausführlich begründet. Herr Schulte erwähnt davon in seinem Artikel nichts.
Während der Sitzung des Beschwerdeausschusses im Rathaus habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass ab Januar 2012 über 130 prochristliche Bücher angeschafft wurden, darunter etliche Titel, die man durchaus als speziell ansehen kann (z.B. Das Blut der heiligen Anastasia, Der Frevel am Altar der heiligen Klara, Antonius von Padua, Pater Pio hat geholfen). Herr Schulte erwähnt diese wichtige Tatsache nicht.
Die von Herrn Schulte eingangs gestellte rhetorische Frage „Werden die bekennenden Atheisten und Gottesleugner bei der Bücheranschaffung systematisch benachteiligt?“ ist eindeutig zu bejahen. Abgesehen davon ist es von Herrn Schulte unverschämt, mich indirekt als „Gottesleugner“ zu bezeichen. Diese Bezeichnung ist nur aus religiöser Perspektive sinnvoll und lässt anklingen, dass ich – wie ein Dieb, der seine Tat bestreitet – die Unwahrheit sage.
Während Herr Schulte meine Argumentation seiner Leserschaft vorenthält, lässt er den Leiter der Stadtbücherei, Herrn Dr. Norbert Kamp, ausführlich zu Wort kommen. Dessen umfangreich von Herrn Schulte referierten schriftlichen und mündlichen Ausführungen entkräften jedoch nicht meinen Vorwurf, die Stadtbücherei habe die vorgeschlagenen Bücher allesamt abgelehnt, weil sie ihr zu kirchenkritisch waren. Kamps Hinweise, Anschaffungskriterien seien Aktualität, Qualität und Nachfrage der Kunden, Bücher des Bereichs Religion würden selten ausgeliehen, es gäbe schon Bücher von kirchenkritischen Autoren wie Heinrich Heine, die Stadtbücherei sei keine Präsenzbibliothek, Bücher könnten per Fernleihe besorgt werden, erklären nicht, warum prochristliche Bücher in großer Zahl angeschafft, aber aktuelle kirchenkritische Werke meiner Elferliste ausnahmslos als angeblich zu speziell abgelehnt wurden.
Dass der CDU-Sprecher Christian Rütz, wie die WZ berichtet, Kamps Ausführungen für plausibel hält, ändert nichts an der Tatsache, dass die Stadtbibliothek bei der Anschaffung von prochristlichen und kirchenkritischen Büchern unterschiedliche Maßstäbe angelegt hat. Damit hat sie gegen Artikel 3(3) und 5(1) des Grundgesetzes verstoßen.
Für mich besonders ärgerlich ist, dass Schulte am Ende seines Textes schreibt:
„CDU-Sprecher Christian Rütz … kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe“. Hier transportiert Schulte eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, ich sei ein „aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten Beurteilung der Kirchen wegen emotionaler Voreingenommenheit nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich bin nicht der Auffassung und habe nie behauptet, dass es sich bei den beiden großen Kirchen um Verbrecherorganisationen handelt.
In meiner Beschwerde schrieb ich, dass „… bisher keine Verbrecherorganisation so viel Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, …“. Ich schrieb nicht „keine andere Verbrecherorganisation“. Nach der Privatlogik von Herrn Schulte müsste man aus dem Satz „Keine Nation hat so viele Mitglieder wie die katholische Kirche“ schließen, die katholische Kirche sei eine Nation. Als Herr Rütz sich über meine angebliche Verunglimpfung der Kirche vor dem Ausschuss beschwerte, habe ich wörtlich festgestellt: „Ich kenne keine Organisation, die über so viele Jahrhunderte auf so fürchterliche Weise so viele Menschen umgebracht hat wie die katholische Kirche.“ Dazu stehe ich.
Herr Rütz hat sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei. Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende Links angegeben.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den umfangreichen Anregungsteil meiner Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies hat Herrn Rütz nicht daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu diesem Teil zu verbreiten, um mich damit in ein schlechtes Licht zu stellen. Herrn Schulte werfe ich zusätzlich vor, dass er meine angebliche Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen und damit beim unkundigen Leser den falschen Eindruck erweckt hat, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben „die Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet.
Den Text meiner Rede im Rathaus sowie Links zu relevanten weiteren Texten finden Sie hier: www.reimbibel.de/x3.htm .
Mit freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Klosterhalfen
3. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim Deutschen Presserat (30.9.2013)
Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 30.9.2013
Beschwerde über einen Artikel in der Westdeutschen Zeitung
Als Düsseldorfer Bürger habe ich im März 2012 die Stadtbücherei Düsseldorf gebeten, einige Bücher aus einer Liste von zwölf Büchern anzuschaffen. Erst auf Nachfrage wurde mir im März 2013 mitgeteilt, man habe sich gegen meine Buchwünsche entschieden, da sie zu speziell seien. Über diese Totalablehnung meiner Vorschläge habe ich mich im Mai 2013 bei der Stadt Düsseldorf schriftlich beschwert, und die Sache wurde im Juli 2013 vor dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt mündlich verhandelt.
Die Westdeutsche Zeitung (WZ) hat in ihrer Düsseldorfer Ausgabe am 11.7.2013 auf Seite 15 unter der Überschrift „Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert“ über diesen Vorgang in einer Weise berichtet, die das tatsächliche Geschehen auf den Kopf stellt und mein Ansehen in der Öffentlichkeit herabsetzt (Verstöße gegen Ziffern 1 und 2 sowie in der Folge auch gegen Ziffer 3 des Pressekodex´). Sie hat den Fall so dargestellt, als sei das Problem nicht das Verhalten der Stadtbücherei, sondern die problematische Persönlichkeit des Petenten gewesen: WZ Artikel.pdf .
Aus meiner Sicht sind elf der vorgeschlagenen Bücher nicht abgelehnt worden, weil sie zu speziell sind, sondern weil sie das Christentum kritisieren (beim zwölften Buch handelte es sich um eine Einführung in die Philosophie). Die Stadtbücherei hat damit gegen mehrere Normen des Grundgesetzes verstoßen:
Artikel 3 (3):
Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …
Artikel 5 (1):
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 140 GG / 137 (1) Weimarer Verfassung:
Es besteht keine Staatskirche.
Für ihren Bericht lagen der WZ folgende Informationen vor:
- a) Meine schriftliche Beschwerde beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss, Eingabe.pdf, S. 2 – S. 6 oben (8.5.2013) http://www.reimbibel.de/EG.pdf
- b) Die schriftliche Stellungnahme des Leiters der Stadtbücher, Dr. Norbert Kamp, Eingabe.pdf, S. 8-9 (14.5.2013) http://www.reimbibel.de/EG.pdf
- c) Meine Rede vor dem Ausschuss: RedeKlosterhalfen.htm http://www.reimbibel.de/x3.htm und weitere mündliche Äußerungen (10.7.2013) Das Manuskript meiner Rede habe ich am 9.7.2013 der WZ an der Pforte (Königsallee, Erdgeschoss) persönlich übergeben.
- d) Die Rede von Herrn Dr. Kamp vor dem Ausschuss und weitere mündliche Äußerungen (10.7.2013)
- e) Diskussionsbeiträge von Ausschussmitgliedern (10.7.2013)
Der von Herrn Alexander Schulte verfasste und von Herrn René Schleucher als Leiter der Lokalredaktion zu verantwortende Artikel ergreift einseitig Partei für die Stadtbücherei. Um meine Beschwerde als unbegründet erscheinen zu lassen,
- wurde über mich unter Verwendung falscher Tatsachenbehauptungen negativ ad personam berichtet;
- wurden meine Argumente vollständig unterschlagen;
- wurden sachlich richtige, aber für die Frage, ob ich mich zurecht beschwert habe, irrelevante Ausführungen von Herrn Dr. Kamp kritiklos zitiert.
.1. Negativ tendenziöser Bericht über die Person Klosterhalfen
.1.1 In dem WZ-Artikel werden die beiden Kontrahenten in ganz unterschiedlicher Weise vorgestellt: Während ich als Atheist eingeführt werde, erfährt man von Herrn Dr. Kamp, dass er Leiter der Stadtbücherei ist. Zu seiner weltanschaulichen Einstellung wird nichts gesagt. In meiner Beschwerde hatte ich mich als Professor vorgestellt (ein Blick in das Vorlesungsverzeichnis der örtlichen Universität hätte ergeben, dass ich Professor für Medizinische Psychologie bin) und geschrieben, ich sei Mitglied des Förderkreises der Giordano-Bruno-Stiftung sowie des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes. Statt diese Informationen zu nutzen, verwendet die WZ den in weiten Kreisen der Bevölkerung negativ konnotierten kirchlichen Kampfbegriff „Atheist“. Indirekt ordnet die WZ mich außerdem den „bekennenden Atheisten und Gottesleugnern“ zu. Das ist insofern unverschämt, als ich aus meiner Sicht welt- bzw. diesseitsanschaulich nichts zu bekennen oder zu leugnen habe. Die WZ bezieht hier eine theistische, vermutlich christliche, Position und verlässt damit den Boden der für eine objektive Berichterstattung gebotenen weltanschaulichen Neutralität.
Für den zur Debatte stehenden Streit, ob die Ablehnung meiner Bücherliste korrekt war oder nicht, ist es unerheblich, ob der Antragsteller sich sicher ist, dass es keinen Gott gibt, nicht von der Existenz eines oder mehrerer Götter überzeugt ist, Agnostiker, Buddhist oder ein kirchenkritisch eingestellter Christ ist. Es ist weder Aufgabe noch Recht der WZ, über meine Weltanschauung öffentlich zu spekulieren.
.1.2 Dass die WZ bemüht war, mich negativ und Herrn Dr. Kamp positiv darzustellen, zeigt sich auch deutlich bei den verwendeten Verben. Während Klosterhalfen sich fühlt, verlangt, abblitzt, das so sieht, schrieb, sich wortreich beklagt und die Kirche verunglimpft, erklärt Kamp noch einmal, betont und weist darauf hin.
.1.3 Die WZ behauptet wahrheitswidrig über dem eigentlichen Text in großer Schrift, ich habe den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern verlangt. Kein Mensch, der einigermaßen bei Sinnen ist, würde derart unverschämt fordernd auftreten. Dem Leser wird schon hier suggeriert, ich sei distanzlos, egozentrisch, sozial nicht hinreichend angepasst. Tatsächlich hatte ich aber höflich geschrieben: „Es würde mich daher freuen, wenn es Ihnen möglich wäre, einige der folgenden Titel … anzuschaffen:“
.1.4 Die WZ behauptet ferner wahrheitswidrig, ich habe mich auf neun Seiten wortreich beklagt. Tatsächlich ging meine Beschwerde nur über gut vier Seiten (Eingabe.pdf, S. 2 bis S. 6 oben), an die sich eine Anregung anschloss, die Stadt möge gründsätzlich über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken (S. 6-7). Die Seiten 1 sowie 8 und 9 stammen von der Stadt. Indem die WZ ihrer Leserschaft vorenthält, warum ich mit der Entscheidung der Bücherei nicht einverstanden war (ich hatte bei jedem Buch einzeln begründet, warum ich es für geeignet halte), suggeriert sie infamerweise, ich habe in meiner Beschwerde keinerlei berichtenswerte Argumente vorgebracht und nur meinen Emotionen wortreich, aber nicht substanzreich, freien Lauf gelassen.
.1.5 Die WZ behauptet ferner wahrheitswidrig, die Stadtbücherei habe über zwei der von mir vorgeschlagenen elf Bücher positiv entschieden („angeschafft oder bestellt“).
In seiner schriftlichen Stellungnahme hat Herr Dr. Kamp dazu geschrieben:
„Der Antragsteller hatte mit Schreiben vom 09.03.2012 den Stadtbüchereien zwölf Bücher aus dem Themenbereich „Religionskritik“ zur Anschaffung vorgeschlagen. Diese Vorschläge wurden sowohl von der zuständigen Fachlektorin für Religion als auch vom verantwortlichen Abteilungsleiter für den Bestandsaufbau eingehend geprüft.
Das vom Antragsteller vorgeschlagene Buch von Eva Müller „Gott hat hohe Nebenkosten“ ist bereits unter der Signatur Kfr 5 Muelle im Bestand der Stadtbüchereien Düsseldorf vorhanden.“ (Eingabe.pdf, S. 8 unten und S. 9 oben)
In Wirklichkeit hatte ich mit Schreiben vom 09.03.2012 dieses – erst im Jahr 2013 erschienene – Buch gar nicht vorgeschlagen. Das Buch gehörte zu einer zweiten Liste, die ich ein Jahr später eingereicht habe. Diese – wohl schon vor Eingang meiner zweiten Liste erfolgte – Anschaffung ändert also nichts an der kompletten Ablehnung der ersten Liste. Und nur über die unfreundliche Behandlung der ersten Liste habe ich mich beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss beschwert.
Weiter schreibt Herr Dr. Kamp in seiner Stellungnahme:
„Erworben werden soll daneben die Neuauflage des Buches von Carsten Fink „Violettbuch der Kirchenfinanzen“, das ebenfalls zur Anschaffung vorgeschlagen wurde.
Dieses Buch von Carsten Frerk war – wie alle anderen Bücher auch – mit Schreiben vom 15.3.2013 als zu speziell abgelehnt worden. Der WZ lag diese Information vor (Eingabe.pdf, S.2, letzter Absatz). Gegen diese Entscheidung habe ich am 18.3.2013 wie folgt protestiert:
Sehr geehrter Herr Hommes, die Begründung Ihrer Ablehnung (zu speziell, zu wissenschaftlich) kann ich nur bei den Titeln von Lüdemann und Schnädelbach einigermaßen nachvollziehen. Zumindest die übrigen zehn Bücher sind nicht für Wissenschaftler, sondern für Laien geschrieben und ohne ein Studium der Theologie, Philosophie oder anderer Fächer zu verstehen. Das Interesse an Religions- und Kirchenkritik hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei etlichen der von mir vorgeschlagenen Titel finden Sie entsprechend bei Amazon eine ungewöhnlich hohe Zahl von Buchbesprechungen, und dies bei Büchern, die von den Medien gar nicht oder nur wenig beachtet worden sind. Dass Aufklärung über die fragwürdigen biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und die massive finanzielle Unterstützung der Kirchen durch den Staat bei geringen Ausgaben der Kirchen für Soziales den großen Religionsanbietern unangenehm ist, kann ich verstehen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, als Leiter der Beschaffungsabteilung einseitig kirchliche Interessen zu vertreten, sondern den Bürgern der Stadt auch neuere kirchenkritische Abhandlungen zur Verfügung zu stellen, die durch das bekannte Buch von Richard Dawkins nicht abgedeckt sind. Teilen Sie mir bitte mit, wer außer Ihnen noch an der Totalablehnung meiner Anschaffungsvorschläge mitgewirkt hat.“ (Eingabe.pdf, S. 3, erster Absatz)
Erst nach diesem Protestschreiben war die Stadtbücherei bereit, das „Violettbuch der Kirchenfinanzen“ als einziges Buch meiner Liste vom 15.3.2012 anzuschaffen.
Ich werfe der WZ vor, dass sie ohne weitere Prüfung die Darstellung von Herrn Dr. Kamp übernommen hat. Herr Dr. Kamp hat seine Aussage zwar als Amtsperson gemacht, aber da er ja in diesem Verfahren quasi auf der Anklagebank saß, gab es keinen vernünftigen Grund, seinen Angaben mehr zu vertrauen als denen des Beschwerdeführers.
Die journalistische Sorgfaltspflicht hätte erfordert, nachzuprüfen, welcher der beiden Kontrahenten die Wahrheit bzw. die Unwahrheit gesagt hat. Die WZ hätte leicht sehen können, dass das Buch von Eva Müller nicht auf der Liste stand, über deren Behandlung ich mich beschwert hatte. Außerdem unterschlägt die WZ, dass das „Violettbuch“ erst zur Anschaffung vorgesehen wurde, als aufgrund meines Protestschreibens vom 18.3.2013 für die Stadtbücherei zu erkennen war, dass ich so schnell nicht Ruhe geben würde.
Indem die WZ wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, die Stadtbücherei habe freiwillig immerhin zwei von elf Büchern akzeptiert, entzieht sie meiner Beschwerde zumindest teilweise ihre Berechtigung und problematisiert mich entsprechend als Person.
.1.6 Die WZ beendet ihren Artikel wie folgt:
„CDU-Sprecher Christian Rütz … kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft habe“ (WZ Artikel.pdf, letzter Satz).
Die WZ verbreitet damit eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, ich sei ein „aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten Kirchenkritik nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich habe weder in meiner Beschwerde noch in meiner Rede „die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft“.
In meiner Beschwerde schrieb ich, dass „… bisher keine Verbrecherorganisation so viel Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, …“. (Eingabe.pdf, S. 6, Absatz 4, oben). Ich schrieb nicht „keine andere Verbrecherorganisation“. Hätte ich geschrieben: „Keine Nation hat so viele Mitglieder wie die Kirchen“ würde man daraus ja auch nicht schließen, ich sei der Auffassung, die katholische Kirche sei eine Nation.
Herr Rütz hat sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei. Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende Links angegeben.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den Anregungsteil meiner Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies hat Herrn Rütz nicht daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu diesem Teil zu verbreiten und mich damit in ein schlechtes Licht zu rücken.
Der WZ werfe ich vor, dass sie sich nicht die Mühe gemacht hat, in meiner schriftlichen Beschwerde nachzusehen, ob ich mich tatsächlich in der von Herrn Rütz behaupteten Weise geäußert habe. Stattdessen hat sie eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet und diese auch noch aus dem Zusammenhang gerissen. Dem Leser wird als Folge mangelnder journalistischer Sorgfalt suggeriert, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben „die Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet. Der Leser muss denken, ich hätte unreflektiert um mich geschlagen und sei zu einer differenzierten Betrachtung der Geschichte der Kirchen nicht fähig.
.2. Vollständige Unterschlagung meiner Argumente
.2.1 Schriftliche Argumentation
Bei meiner gut vier Seiten langen schriftlichen Beschwerde handelt es sich nicht – wie die WZ schreibt – um ein wortreiches Klagen auf neun Seiten, sondern um sachliche und nachvollziehbare Argumente. Auf den Seiten 3 bis 5 habe ich Buch für Buch die vage und der behördlichen Willkür Tür und Tor öffnende Behauptung der Stadtbücherei widerlegt, die von mir vorgeschlagen Bücher seien zu speziell. Allein schon die von mir angeführte ungewöhnlich hohe Anzahl der Leserrezensionen bei den Büchern 1, 5, 7 und 10 beweist, dass zumindest an diesen Büchern in der Bevölkerung ein großes Interesse besteht. Im WZ-Artikel wird jedoch die Begründung des schriftlichen Teils meiner Beschwerde vollständig unterschlagen.
.2.2 Mündlich vorgetragene Argumentation
Meine Rede vor dem Ausschuss habe ich Wort für Wort vom Manuskript abgelesen (RedeKlosterhalfen.htm). Auch auf meine Argumente in dieser Rede ist die WZ in ihrem Artikel mit keinem Wort eingegangen. http://www.reimbibel.de/x3.htm
Auch mündlich habe ich darauf hingewiesen, dass etliche der empfohlenen Bücher bei Amazon gut laufen. Weiter habe ich vorgetragen, dass die Stadt ab Januar 2012 über 130 prochristliche Bücher angeschafft hat, darunter vier Kinderbücher (ein religionskritisches Kinderbuch war als „zu speziell“ abgelehnt worden) und recht spezielle prochristliche Buchanschaffungen, was ich am Beispiel von zwölf Titeln erläutert habe. Diese Tatsachenbehauptungen sind vom anwesenden Leiter der Stadtbücherei nicht in Frage gestellt worden.
Allein schon die Tatsache, dass ab Januar über 130 prochristliche Bücher angeschafft wurden, beweist, dass es sich bei der umfangreichen Argumentation von Herrn Dr. Kamp um faule Ausreden handelt (Mangel an Geld, Platz, geringes Interesse am Thema „Religion“ usw.). Zu diesem Punkt liegt mir eine eidesstattliche Erklärung von Herrn Wolf-Harmut Kupfer, Biwak 60, 49918 Tönisforst, vor, der als Zuhörer bei der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses anwesend war und bezeugt:
„In der Zeit seit Januar 2012 seien über 130 Bücher prochristlichen Inhaltes angeschafft worden, doch kein von ihm vorgeschlagenes Buch.“
.3. Kritiklose Wiedergabe für den Streit irrelevanter Ausführungen von Herrn Dr. Kamp
Norbert Kamp erklärte noch mal die Grundprinzipien der Institution: Neben Aktualität und Qualität ist für uns stets die Nachfrage der Kunden ein entscheidendes Kriterium.“ Und da sei Religion in keiner Facette ein besonderer Renner. – gerade mal 0,4 Prozent der Ausleihen lassen sich dem Themenspektrum zuorden.“
Die WZ konnte meiner schriftlichen Beschwerde entnehmen, dass zwei der Bücher erst vor ein paar Monaten und sechs weitere im Jahr 2011 erschienen sind. Es waren also überwiegend „aktuelle“ Bücher. Das „Ferkelbuch“ von Michael Schmidt-Salomon erschien zwar schon 2007, ist aber in seinen religionskritischen Aussagen zeitlos. Das Gleiche gilt für Buch 2 (religionskritische Aphorismen). Auch für den Wert von Buch 8 dürfte keine Rolle spielen, dass es schon 2009 erschien.
Der WZ war ferner bekannt, dass Herr Dr. Kamp bei keinem der elf bzw. zwölf Bücher deren Qualität schriftlich oder mündlich in Abrede gestellt hat.
Herr Dr. Kamp hat vorgetragen, dass auf das Thema „Religion“ nur 0,4 Prozent der Ausleihen entfallen. Dies rechtfertigt zwar Zurückhaltung bei der Anschaffung in diesem Bereich, aber nicht eine freundliche Anschaffungspolitik bei christlichen Büchern (über 130 in eineinhalb Jahren) und im Kontrast dazu eine Totalverweigerung bei allen elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritischen Werken. Der WZ hätte erkennen müssen, dass mit den obigen Kriterien die negative Haltung der Stadtbücherei gegenüber meinen Wünschen nicht zu erklären ist. Dies gilt auch für alle weiteren Fakten, die Herr Dr. Kamp schriftlich aufgelistet hat: Keine Universalbibliothek, nur ein kleiner Ausschnitt kann angeboten werden, Zielgruppe Kinder und Jugendliche, Belletristik, Sach- und Fachliteratur als wesentlicher Bestandteil, beschränkte Mittel, Raummangel, es gäbe in der Stadtbücherei schon Bücher für Religionskritiker.
Kamp betonte, man führe durchaus auch kirchenkritische Autoren
In seiner schriftlichen Stellungnahme hat Kamp keinen kirchenkritischen Autor genannt, mündlich wies er auf Werke von Heinrich Heine und Tilman Moser hin. Laut Katalog wurden im Jahr 2012 von Tilman Moser angeschafft: „Kunst und Psyche – Familienbeziehungen“ sowie „Gier, Geld und Betrug“. Auch die Titel weiterer Werke von Moser, die die Stadtbücherei hat, weisen nicht auf Kirchenkritik hin: http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/webopac.shtml
Wies zugleich aber daraufhin, dass Stadtbüchereien keine Universitätsbibliotheken seien
Die WZ konnte erkennen, dass es sich bei den elf kritischen Büchern nicht um wissenschaftliche Literatur handelt. Im mündlichen Teil hatte ich noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei einigen Titeln um populärwissenschaftliche Darstellungen handelt, die nicht für Fachleute geschrieben wurden und sich gut für eine Stadtbücherei geeignet hätten.
Und dass man natürlich fast alle Buchwünsche zumindest binnen ein paar Tagen per Fernleihe erfüllen könne.
Die Stadtbücherei benachteiligt die Autoren und potentiellen Leser kirchenkritischer Bücher, indem sie bevorzugt christliche Bücher anschafft und den Zugang zu kritischen Werken finanziell (Fernleihen sind kostenpflichtig) und zeitlich erschwert. Bei der Vertröstung auf die Möglichkeit der Fernleihe handelt es sich daher um eine Diskriminierung.
Insgesamt hätte der WZ auffallen müssen, dass die Stadtbücherei weder schriftlich noch mündlich den Versuch unternommen hat, meine Argumentation hinsichtlich der Streitfrage, ob meine Bücher zu speziell waren, zu widerlegen.
.4. Keine freiwillige Korrektur der tendenziösen und teilweise wahrheitswidrigen Aussagen
Die WZ hat mit Schreiben vom 29.7.2013 abgelehnt, eine Gegendarstellung (Gegendarstellung.doc) abzudrucken.
Die WZ hat nach Zustellung meiner Kritik an ihrem Artikel (Klosterhalfen an Lokalredaktion der WZ.doc) keine Korrekturen veröffentlicht.
.5. Einseitige Darstellung der Reaktionen der Mitglieder des Ausschusses
CDU und FDP stützen Stadtbücherei und weisen Kritik zurück …
Die Politik folgte dieser Argumentation mehrheitlich. CDU-Sprecher Christian Rütz sprach von „plausiblen Erklärungen“ Kamps´
Die WZ unterschlägt, dass sich die Parteien nicht einig waren. Die Mitglieder der SPD und der Vertreter der LINKEN haben gegen den Antrag des Ausschussvorsitzenden (keine Empfehlung im Sinne der Eingabe) gestimmt, die Abgeordneten der Grünen haben sich der Stimme enthalten.
Diese Beschwerde wird gleichzeitig hier veröffentlicht: www.reimbibel.de/Presserat.htm
Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3 – Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
4. Entscheidung des Deutschen Presserats (4.12.2014)
Meine Beschwerde wurde vom Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats als unbegründet zurückgewiesen.
Datum des Beschlusses: 4.12.2013. Mitgewirkt haben:
- Sigrun Müller-Gerbes als Vorsitzende
- Tilmann Kruse
- Jan Lehmann
- Manfred Protze
- Heike Rost
- Kay E. Sattelmair
- Dr. Stefan Söder
In der mir zugegangenen Entscheidung wurden unter Punkt A zunächst der Sachverhalt dargestellt und dann die Auffassungen des vom Presserat befragten WZ-Journalisten Alexander Schulte referiert.
Abschrift des restlichen Schreibens:
B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses 1 kommen zu dem Ergebnis, dass in der Veröffentlichung kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten aus Ziffer 2 des Pressekodex liegt. Es ist zulässig, einen Dritten zu zitieren, der eine eigene Bewertung der Aussagen des Beschwerdeführers vorgenommen hat – zumal die Bewertung eine zulässige Zusammenfassung dieser Aussagen ist. Die Redaktion genießt insofern die Freiheit, auszuwählen, wen sie zu Wort kommen lässt. Dies gilt auch hinsichtlich der sonstigen Darstellung von Tatsachen. Auch die Tatsache, dass die Redaktion die Bibliothek und ihre Sicht sehr viel ausführlicher zu Worte kommen lässt als den Beschwerdeführer, ist eine zulässige redaktionelle Entscheidung.
C. Ergebnis
Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass die Beschwerdeausschussmitglieder die Beschwerde für unbegründet erklären.
Die Entscheidung ergeht einstimmig.
Sigrun Müller-Gerbes
Vorsitzende des
Beschwerdeausschusses 1
(si)
5. Klosterhalfen an den Deutschen Presserat (E-Mail, 28.1.2014, Kopie an Alexander Schulte)
Sehr geehrte Frau Müller-Gerbes,
dass der Beschwerdeausschuss 1 des Presserats, dessen Vorsitzende Sie sind, meine Beschwerde über die Westdeutsche Zeitung (WZ) für unbegründet hält, habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen. Wegen eines Auslandsaufenthalts komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu schreiben.
Es geht im Wesentlichen um dies: Eine Bibliothekarin schafft für die Stadtbücherei Düsseldorf innerhalb von eineinhalb Jahren mindestens 130 Bücher an, die das Christentum im Wesentlichen positiv darstellen. Als sie in diesem Zeitraum von einem Kunden gebeten wird, einige Bücher aus einer Liste von elf kirchenkritischen Büchern zu erwerben, lehnt sie dies unchristliche Ansinnen ab. Sie ist nicht bereit, auch nur eins dieser Bücher zu bestellen. Die faule Ausrede der Stadtbücherei: die kirchenkritischen Bücher seien zu speziell. Dieser Sachverhalt spricht eindeutig dafür, dass aus weltanschaulichen Gründen Zensur ausgeübt wurde. An christlicher Literatur Interessierte wurden bevorzugt, kirchenkritische Autoren und an Bibel- und Kirchenkritik interessierte Bürger wurden benachteiligt.
Haben Sie eine andere Erklärung für diese „Anschaffungspolitik“ der Stadtbücherei?
Die WZ dreht und wendet die Sache so, dass der Eindruck entstehen muss, die Stadtbücherei habe sich korrekt verhalten, das Problem sei der Kunde gewesen, der sich zu Unrecht im Rathaus beschwert habe. Der Presserat hält eine solche irreführende und den Beschwerdeführer, der mit vollem Namen genannt wird, beleidigende „Berichterstattung“ für unproblematisch. Es ist nicht zu fassen. Kann es sein, dass Herr Manfred Protze, Mitglied Ihres Ausschusses und Referent bei einer katholischen Schule für Journalisten, wesentlich an dieser skandalösen Entscheidung mitgewirkt hat?
http://www.ifp-kma.de/referenten
In Ihrem Beschluss heißt es zunächst: „Das Beschwerdeverfahren wurde beschränkt auf die Vorwürfe, es habe keine ausgewogene Darstellung der Argumente stattgefunden …“.
Dazu stelle ich fest: Ich habe nicht beklagt, dass keine ausgewogene Darstellung der Argumente stattgefunden hat, sondern moniert, dass kein einziges meiner Argumente referiert wurde. Das ist ein großer Unterschied, denn im ersten Fall macht der Journalist Gebrauch von seiner Gestaltungsfreiheit, im zweiten Fall verhält er sich unfair und verleitet seine Leser zu dem falschen Schluss, meine Beschwerde bei der Stadt sei unbegründet gewesen.
Sie behaupten, der Chefredakteur habe Stellung genommen. Aber alles, was er laut Ihrem Beschluss getan hat, ist zu behaupten, er halte die Beschwerde für unbegründet, und ein Gegendarstellungsverlangen sei zurückgewiesen worden. Anzahl der Argumente: null.
Um eine Gegendarstellung gerichtlich zu erzwingen, hätte ich ein Prozesskostenrisiko von mindestens 10.000 Euro (1. Instanz: Landgericht) eingehen müssen. Und auch bei Unterstellung, dass sich die Gerichte nicht von weltanschaulichen Präferenzen leiten lassen, wäre das Risiko „abzublitzen“ erheblich gewesen, denn der richterliche Ermessensspielraum ist groß, und es reicht eine als nicht zumutbar eingestufte Kleinigkeit, um solch einen Antrag zurückzuweisen.
Offensichtlich ist Ihr Ausschuss der folgenden absurden Behauptung Alexander Schultes gefolgt:
„Die für die Öffentlichkeit relevanteste Frage sei aus Sicht des Journalisten, welche grundsätzlichen Kriterien eine öffentliche Bibliothek bei Neuanschaffungen zugrunde lege.“ Dazu stelle ich fest: Wenn sich jemand über eine öffentliche Einrichtung in einer öffentlichen Sitzung des Rathauses beschwert, ist „die für die Öffentlichkeit relevanteste Frage“ selbstverständlich, ob sich diese Person zurecht oder zuunrecht beschwert hat. Um dies beurteilen zu können, müssen die Leser wenigstens in Grundzügen erfahren, welche Argumente der Beschwerdeführer vorgebracht hat.
Der Ausschuss teilt mir mit: „Auch die Tatsache, dass die Redaktion die Bibliothek und ihre Sicht sehr viel ausführlicher zu Wort kommen lässt als den Beschwerdeführer, ist eine zulässige redaktionelle Entscheidung.“ Damit wäre ich einverstanden gewesen. Das Problem ist aber, dass über meine Argumente gar nicht und über die Ausreden der Stadtbücherei relativ ausführlich berichtet wurde. Dadurch wurde dem Leser wahrheitswidrig suggeriert, meine Beschwerde sei unbegründet gewesen.
Selbstverständlich ist einer Redaktion ein großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen. Wer aber bei einem vor einem kommunalpolitischen Gremium ausgetragenen Streit ausschließlich Argumente der beklagten städtischen Institution referiert, befindet sich aus meiner Sicht außerhalb dieses Spielraums und betreibt unkritische Hofberichterstattung. Er macht von der gegen den Widerstand der Kirchen erstrittenen Meinungs- und Pressefreiheit schlechten Gebrauch.
Sind die Kirchen Verbrecherorganisationen?
Die Frage, ob es „schlimmer“ ist, die Kirchen als Verbrecherorganisationen zu bezeichnen (was ich nie geschrieben oder gesagt habe) oder zu sagen, keine Verbrecherorganisation habe so viel Schaden angerichtet wie die Kirchen (der von mir vertretene Standpunkt), ist insofern müßig, als die erste Aussage nicht haltbar und die zweite Aussage leider richtig ist.
Es ist doch klar, dass die Kirchen nicht als Verbrecherorganisationen gegründet wurden, und dass vom Urchristentum an bis heute der Schwerpunkt auf der Verkündigung des Evangeliums liegt. Und es ist auf der anderen Seite nicht zu bestreiten, dass selbst die großen Schäden, die z.B. eine Verbrecherorganisation wie die Mafia verursacht hat, weder quantitativ noch qualitativ mit den Schandtaten der Kirchen, zu denen Zwangschristianisierung, Judenpogrome, Kreuzzüge, der Dreißigjährige Krieg, Folter, Qual und Tötung durch grauenvolle Haftbedingungen, Verbrennen bei lebendigem Leib, Unterstützung der Nazi-Diktatur, die Ausbeutung von Heimkindern und die systematische Vertuschung von sexuellen Übergriffen gehören, konkurieren kann.
Ich habe den Eindruck, dass sowohl Herr Schulte als auch ihr Ausschuss an dieser Stelle intellektuell überfordert waren.
Ferner scheint mir, dass wieder einmal derjenige, der auf den Schmutz hinweist als viel gefährlicher gilt als der, der den Schmutz macht.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Klosterhalfen
6. Schulte an Klosterhalfen (E-Mail, 28.1.2014)
Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,
wie man dermaßen von sich selbst begeistert sein, zugleich aber nur kompletten Stuß absondern kann, ist mir vollkommen schleierhaft. Das ist nicht zu fassen. Freilich schon fast lustig, zu verfolgen. Aber machen Sie ruhig noch ein bisschen weiter, Zeit scheinen Sie ja im Überfluss zu haben.
7. Klosterhalfen an Schulte (E-Mail, 29.1.2014)
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich kann ja verstehen, dass Sie sich über meine Schreiben an den Deutscher Presserat ärgern. Aber müssen Sie deswegen gleich emotional inkontinent werden und mich beleidigen? Solche primitiven ad hominem Pöbeleien unter Verzicht auf jegliche Argumentation kenne ich sonst nur aus nicht moderierten Internetforen. Sagen Sie doch mal was zur Sache!
Die Fachlektorin für Religion der Stadtbücherei Düsseldorf hat in eineinhalb Jahren über 130 Bücher angeschafft, die ein prinzipiell positives Bild vom Christentum zeichnen. Beschwert habe ich mich im Rathaus, nachdem die Stadtbücherei in zwei Schreiben sich geweigert hatte, auch nur eins von elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritischen Bücher zu kaufen. Sie können das hier nachlesen: www.reimbibel.de/EG.pdf (Seite 2 unten, Seite 3 Absätze 1 und 2)
Diese Fachlektorin hat gemessen an der Lesernachfrage (0.4% im Bereich Religion, wie Sie selbst in Ihrem Artikel geschrieben haben) überproportional viele Bücher geordert. Hätten andere Abteilungen ähnlich zugelangt, hätten sie zusammen mindestens 99.6 x 130 : 0.4 = 32.370 Werke bestellen müssen.
In dieser extremen Ungleichbehandlung von kirchenfreundlichen und kirchenkritischen Büchern sehe ich eine grundgesetzwidrige Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen. Teilen Sie mir doch bitte mit, wie sonst man diese eigenartige Anschaffungspolitik erklären könnte.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
Zum Hintergrund des skandalösen WZ-Artikels
- Fairer Artikel in der NRZ, der allerdings wahrheitswidrig berichtet, vier von zwölf Büchern seien angeschafft worden. (Da die NRZ offensichtlich auf einen Darstellungstrick der Stadtbücherei reingefallen ist, wurde keine Gegendarstellung verlangt.) http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/ueber-gott-und-die-welt-id8170699.html
- Scan des Artikels in der WZ: http://tinyurl.com/kwj5arn (Diese Internetseite wird nicht von mir betrieben. Keiner der Kommentare stammt von mir. WK)
- (Unvollständige) Liste von 134 tendenziell prochristlichen Büchern, die die Stadtbücherei im Jahr 2012 anschaffte: www.reimbibel.de/K7.htm
- Komplette Ablehnung der ersten Bücherliste von Dr. Klosterhalfen durch die Stadtbücherei: www.reimbibel.de/K8.htm
Von der Stadt der WZ vorab zur Verfügung gestellte Sitzungsunterlagen: www.reimbibel.de/EG.pdf
- Wahrheitswidrige Ankündigung der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses (Seite 1)
- Eingabe von Dr. Klosterhalfen (Seiten 2-7)
- Stellungnahme von Herrn Dr. Norbert Kamp (Direktor der Stadtbibliothek) mit wahren, aber irrelevanten Behauptungen (Seiten 7-9)
Rede von Dr. Klosterhalfen vor dem Ausschuss: www.reimbibel.de/x3.htm
Klage von Dr. Klosterhalfen beim Amtsgericht Düsseldorf: www.reimbibel.de/KlageWZ.htm
(Die Klage bezog sich auf eine kürzere zweite Version der o.a. Gegendarstellung. Sie wurde wegen des vorläufig festgelegten Streitwerts von 10.000 Euro an das Landgericht verwiesen. Wegen des hohen Prozesskostenrisikos wurde die Klage zurückgezogen.)
1 Gedanke zu „Skandalöser Bericht der Westdeutschen Zeitung über meine Beschwerde über die Stadtbücherei Düsseldorf“
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